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Energie sparen
Geschirrspülen mit weniger Energieverbrauch
Pilotprojekt Finkenweg-Ost
Hintergrundinfos
Am 6.6.2008 hat der Bundestag die Änderungen zum Energiewirtschaftsgesetz unter der Überschrift "Liberalisierung des Messwesens" beschlossen. In Neubauten dürfen seit Beginn 2010 nur noch intelligente Stromzähler eingebaut werden. Auch bei größeren Renovierungen seien gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz die neuen Zähler zu installieren, die den Verbrauch aufgeschlüsselt nach Tageszeiten anzeigen. Was eine größere Renovierung ist, regle die EU-Gebäuderichtline. Kriterien seien etwa, dass ein Viertel der Hüllfläche des Hauses renoviert wird oder die Renovierung einem Viertel des Gesamtwerts des Gebäudes entspricht.
In bestehenden Gebäuden soll eine entsprechende Messtechnik dem Kunden (Letztverbraucher) angeboten werden. Die Liberalisierung des Messwesens wird mittelfristig zum bundesweiten Einsatz der so genannten Smart Meter führen. Dabei wird es neben der Messung des Stromverbrauchs auch intelligente Messlösungen für den Gas-, Wasser- und Fernwärmeverbrauch geben.
Energieversorger sind dann verpflichtet, mit den Kunden (Letztverbraucher), sofern er dies wünscht, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu vereinbaren. Außerdem haben Energieversorgungsunternehmen, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, spätestens ab 2011 für Letztverbraucher von Elektrizität ein Produkt anzubieten, das einen Anreiz zur Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt, insbesondere lastvariable oder zeitabhängige Produkte.
