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Kontakt

Stadtwerke Geesthacht GmbH
Schillerstraße 9
21502 Geesthacht
service@stadtwerke-geesthacht.de

Förderprogramm der Stadtwerke Geesthacht

Stand: Januar 2010

Die Stadtwerke Geesthacht GmbH unterstützt weiterhin den sinnvollen Einsatz von Energie. Daher fördern wir zum Beispiel Investitionen in den energiesparenden und effizienten Energieträger Erdgas. Umweltbonus für Erdgas und Fernwärme.

Umweltbonus für Erdgas und Fernwärme (für Stadtwerke-Kunden im Gasversorgungsgebiet)

Imaganzeige Energieberatung

Wer beim Heizen von einer anderen Energieart auf den umweltschonenden Brennstoff Erdgas oder auf Fernwärme umstellt, erhält je nach Anlage einen Umweltbonus von bis zu 200 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bedingung hierfür ist der Bezug von Erdgas beziehungsweise Fernwärme bei den Stadtwerken Geesthacht über den Zeitraum eines Jahres. Nach dem zweiten Jahr Erdgas-/Fernwärmeabnahme schreiben wir noch einmal 200 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer gut. Die Gutschriften erfolgen direkt auf das Kundenkonto jeweils im 13. und 25. Monat nach dem ersten Erdgas-/Fernwärmeverbrauch. Der Kunde verpflichtet sich dazu, mindestens zwei Jahre Erdgas / Fernwärme von der Stadtwerke Geesthacht GmbH zu beziehen. Die Gutschriften erfolgen nach der Abschlussrechnung durch die Stadtwerke Geesthacht. Voraussetzung ist die Rechnungskopie der Installateursfirma, deren Fertigmeldung sowie eine Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers.

Umstellungszuschuss (für Stadtwerke-Kunden im Gasversorgungsgebiet)

Nach der Erstinstallation einer neuen Erdgasheizanlage und Abschluss eines Wartungsvertrages mit der Installationsfirma erhalten Sie einen einmaligen Wartungszuschuss von 100 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Wartungsvertrages und der ersten Wartungsrechnung (jeweils in Kopie) Ihrem Konto gutgeschrieben. Dieser Umstellungszuschuss gilt in unserem Versorgungsgebiet für alle Stadtwerke-Kunden, die von einer anderen Energieart auf Erdgas umstellen.

Förderung von Erdgas als Kraftstoff (für Stadtwerke-Kunden im Gasversorgungsgebiet)

Die Stadtwerke Geesthacht fördern in ihrem Gasversorgungsgebiet die Anschaffung von privaten und gewerblichen Erdgas-Neufahrzeugen. Das gilt auch für Vorführwagen, die nicht älter als ein Jahr und beim jeweiligen Autohaus oder Hersteller zu gelassen sind. Sieben Fahrzeughalter erhalten jeweils 300 Euro in Form von Tankgutscheinen. Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Kopie des Fahrzeugscheins. Zum Vertrag gehört die Anbringung des Aufklebers "Ich fahre mit Erdgas" am Neufahrzeug. Die Gutscheine gelten ausschließlich zur Betankung mit Erdgas bei der Geesthachter Aral-Tankstelle Siemers, Geesthachter Straße 67.

Förderung von Strom als Kraftstoff (für Stadtwerke-Kunden im Stromversorgungs- und vertriebsgebiet)

Der Elektromobilität wird die Zukunft gehören - denn die neuen Elektrofahrzeuge sind wirtschaftlich und besonders umweltschonend. Die Stadtwerke Geesthacht wollen künftig auch diese zukunftsweisende Technik fördern. Mit Beginn des neuen Jahres legen wir daher ein besonderes Förderprogramm auf, um Elektromobilen den Weg in die Zukunft zu ebnen.
Nach der Entwicklung zur Marktreife werden Elektro-Kfz zunächst für Kurzstreckenfahrten einsetzbar sein. Sie können dann für Pendler, sowie Gewerbetreibende eine kostengünstige und umweltbewusste Alternative sein. Ideal sind sie auch als Zweitauto für die Familie - für den Weg zum Einkauf oder Sport. "Getankt" wird dann entweder an der heimischen Steckdose oder an Ladestationen, die künftig dafür eingerichtet werden.
Zur Familie der E-Mobile gehören auch Roller und Elektro-Klappfahrräder sowie E-Bikes.

Seit Januar 2010 fördern die Stadtwerke Geesthacht ihre Stromkunden im Versorgungs- und Vertriebsgebiet beim Kauf von privaten und gewerblichen Elektro-Mobilen. Gefördert werden 10 Prozent vom Neuwert (maximal 300 Euro inkl. Mehrwertsteuer). Für Ökostromkunden beträgt die Förderung 15 Prozent vom Neuwert (maximal 330 Euro inkl. Mehrwertsteuer). Die Förderung gilt pro Stromkunde und Verbrauchsstelle. Eine mehrmalige Förderung gibt es nicht. Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Kopie des Zahlungsbelegs für die Anschaffung. Der Stromversorgungsvertrag muss bei Genehmigung der Förderung mindestens noch ein Jahr laufen. Die Gutschrift erfolgt dann mit der nächsten Abrechnung über das Kundenkonto.

Weitere Informationen unter anderem bei:
Zweirad-Zentrum Jonni Baar, Bergedorfer Str. 28 in Geesthacht
http://www.iseki.de/
http://www.saubereautos.at/
http://www.cityel.de/
http://www.fahrwind.de/


Weitere Dienstleistungen für alle Kunden der Stadtwerke Geesthacht GmbH

  • kostenlose Energieberatung im Versorgungs- und Vertriebsgebiet der Stadtwerke (auch vor Ort, Terminvereinbarung erforderlich)
  • Thermografische Bildaufnahme / Lecksuche im Versorgungs- und Vertriebsgebiet der Stadtwerke (Auftragsformulare sowie Preisliste sind im Kundenzentrum erhältlich)

Nähere Informationen beim Energieberater der Stadtwerke.
Sie interessieren sich für das Förderprogramm und die Dienstleistungen der Stadtwerke Geesthacht GmbH? Unser Energieberater Hans-Joachim Gärtner informiert Sie gern in einem persönlichen Gespräch: Tel. 04152 / 929-311.

Nützliche Tipps und eine Übersicht der Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern gibt es zudem unter www.kfw.de und www.energiefoerderung.info.