Warnung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber
Aktuell kursieren irreführende Schreiben privater Messstellenbetreiber. Bitte prüfen Sie solche Angebote sorgfältig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
24-Stunden Lieferantenwechsel - gesetzliche Änderungen bei Umzügen, An- und Abmeldungen von Energieverträgen
Zum 06. Juni 2025 ändert sich der Wechsel des Energielieferanten. Mit den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) wird der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dadurch wird es für Sie möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Bitte beachten Sie, dass es im Zuge der bundesweiten Umstellung aktuell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.
Diese neuen Regelungen wirken sich auch auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für uns als Lieferant aus. Bisher war es in manchen Fällen möglich, einen Vertrag rückwirkend zu kündigen oder zu übernehmen – dies ist künftig nicht mehr zulässig.
Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen Neuen übertragen. An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.
Hat jeder Energiekunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig 2 Wochen im Voraus gemeldet werden. Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Wichtig zu wissen: bestehende Kündigungsfristen bleiben dabei weiter gültig.
Welche Daten werden für die An- oder Abmeldung benötigt?
✅ Kundennummer (bei Auszug)
✅ Adresse der Verbrauchsstelle
✅ Name des Vertragspartners
✅ Geburtsdatum des Vertragspartners
✅ Ein- oder Auszugsdatum
✅ Mietvertrag (bei Einzug)
✅ Zählernummer -> Die Zählerstände können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln
✅ Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.
Die MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern – diese finden Sie auf Ihrer jährlichen Verbrauchsabrechnung.
Bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
Aktuell kursieren irreführende Schreiben privater Messstellenbetreiber. Bitte prüfen Sie solche Angebote sorgfältig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
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