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Neue gesetzliche Vorgaben bei Überweisungen: Empfängerprüfung ab 9. Oktober 2025
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung (EU 2024/886) in Kraft, die für alle SEPA-Überweisungen gilt. Damit wird die sogenannte Empfängerprüfung („Verification of Payee / VoP“) verpflichtend eingeführt. Ziel ist es, Überweisungen sicherer zu machen und Betrug oder Fehler bei Zahlungen zu vermeiden.
Was bedeutet die Empfängerprüfung?
Bevor eine SEPA- oder Echtzeitüberweisung ausgeführt wird, prüft Ihre Bank künftig automatisch:
Dies geschieht über den sogenannten IBAN-Name-Check, bei dem die Angaben mit den Daten der Empfängerbank abgeglichen werden.
Wichtig:
Ihre Überweisung kann trotz Abweichungen ausgeführt werden – Sie werden jedoch auf mögliche Risiken hingewiesen und können den Auftrag gegebenenfalls abbrechen und neu erfassen.
Worauf sollten Sie achten?
Damit Ihre Zahlungen an die Stadtwerke Geesthacht reibungslos ankommen:
Verwenden Sie den exakten Empfängernamen, so wie er auf der Rechnung steht.
Achten Sie auf die korrekte Schreibweise – schon kleine Abweichungen können zu Warnhinweisen führen.
Nehmen Sie Warnmeldungen ernst und überprüfen Sie die Daten vor der Freigabe Ihrer Überweisung.
👉 Gut zu wissen
Haben Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Unser Tipp: Mit einem Lastschriftmandat sparen Sie sich Eingaben und Prüfungen – hier geht's zum SEPA-Lastschriftmandat
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