Update: Der Kochkurs ist ausgebucht. Neue Termine folgen.
An unserem alten Standort in der Schillerstraße haben wir in der Vergangenheit schon einige Kochkurse veranstaltet. Mit dem Umzug in die Bergedorfer Straße wurde der Sitz unseres Kundenservices zentraler, moderner und freundlicher, eine Küche passte räumlich jedoch nicht ins Konzept.
Anders sieht es in der Grenzstraße 14 aus. Hier befindet sich unser 1909 erbautes, ehemaliges Gaswerk. Dieses steht unter Denkmalschutz und wurde im letzten Jahr von uns aufwändig renoviert. Neben Kreativ- und Meetingräumen beinhaltet das Gebäude nun auch eine moderne Küche und viel Platz. Den wollen wir nutzen und bieten gemeinsam mit Kursleiterin Marion Rosomm-Grolms in diesem Jahr wieder Kochkurse an.
Los geht es am 17. Februar um 18 Uhr mit dem Motto „Typisch Hamburg“. Dabei zeigt Marion Rosomm-Grolms, was die hanseatische Traditionsküche zu bieten hat und nimmt Sie mit auf eine kulinarische Entdeckungstour.
Nicht wegzudenken ist beispielsweise der Hamburger. Als „Hamburger Rundstück Warm“ waren die Brötchen mit Fleisch und Sauce im 19. und 20. Jahrhundert auf Auswanderer-Schiffen von Hamburg nach Amerika sehr beliebt und wurde auf der anderen Seite des Atlantiks zum heutigen Burger weiterentwickelt. Aber auch die Franzbrötchen haben in Hamburg ihren Ursprung. Die Geschichten dahinter und die Zubereitung weiterer typischer Speisen erfahren Sie an diesem Abend.
Dann werden neben Hamburgern und Franzbrötchen auch Aalsuppe, Hamburger National mit Kasseler, Labskaus mit gepökelter Rinderbrust, Pannfisch mit körniger Senfsoße, Fliederbeersuppe mit Äpfeln und Grieß- Klößchen und Rote Grütze mit angeschlagener Vanillesahne zubereitet.
Schnell sein lohnt sich, denn es gibt nur zehn freie Plätze. Die Anmeldung für den Stadtwerke-Kochkurs „Typisch Hamburg“ am 17.02.2022 erfolgt ausschließlich bei unserem Kundenservice in der Bergedorfer Straße 30-32. Ein Ticket kostet 40 € und pro Person werden maximal zwei Tickets verkauft.
Beim Kochkurs gilt die 2G+ Regelung. Das bedeutet, Teilnehmer müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Personen, die bereits ihre dritte Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen.