Das Bundesfinanzministerium hat am 29. Juni 2020 das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Dies beinhaltet die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020.
Bis einschließlich 31.12.2020 werden die Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt.
Diese steuerlichen Vorteile geben wir natürlich gerne an unsere Kunden weiter. Für Strom, Erdgas, Wärme, Wasser und Media reduzieren sich die Preise der von Ihnen gewählten Produkte.
Zukunft beginnt Zuhause – Und gemeinsam sorgen wir dafür, dass Entlastungen im Rahmen der Corona-Krise auch genau dort ankommen.
Was muss ich als Stadtwerkekunde jetzt tun?
Als Kunde der Stadtwerke Geesthacht müssen Sie nichts weiter tun. Die Umsatzsteuersenkung wird von uns vollständig weitergegeben und in der Jahresabschlussrechnung berücksichtigt. Unabhängig von Ihrem Vertrag profitieren Sie ganz automatisch von den günstigeren Preisen.
Welche Rechnungen werden mit welcher Mehrwertsteuer ausgewiesen?
Rechnungen, deren Leistungszeitraum bis zum 30. Juni 2020 endet, werden mit 19 % bzw. 7 % besteuert. Für Rechnungen, deren Leistungszeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 liegt, wird der gesenkte Mehrwertsteuersatz von 16 % bzw. 5 % angewendet.
Welcher gesenkte Mehrwertsteuersatz gilt für welche Produkte?
Bis Ende des Jahres werden Strom, Erdgas, Wärme und Media mit 16 % und Wasser mit 5 % besteuert.
Was bedeutet das für meine Jahresverbrauchsabrechnung für Energie?
Energielieferungen sind erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt zu behandeln. Wenn der Ablesezeitraum nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 endet, hat die Abrechnung über den gesamten Ablesezeitraum mit den neuen Steuersätzen zu erfolgen.
Die Ablesungen für Energie finden in der Regel zum Jahresende statt. Ihre Rechnung für das gesamte Jahr 2020 wird daher mit dem abgesenkten Steuersatz von 16 % für Strom, Gas sowie Wärme und mit 5 % für Wasser berechnet.
Nur, wenn der Ablesezeitraum – z.B. wegen eines Umzuges – vor dem 30. Juni 2020 endet, hat die Abrechnung mit den alten Steuersätzen zu erfolgen.
Was passiert mit meinem Abschlag?
Ihr monatlicher Abschlag ändert sich nicht. Die Summe Ihrer gezahlten Abschläge wird am Jahresende wie gewohnt mit dem Betrag in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Dieser ist dann niedriger, da er mit 16 % statt 19 % besteuert wird.
Was bedeutet das für meine Mediarechnung?
Der Betrag für Internet, Telefonie und TV wird monatlich beglichen. Alle Rechnungen, die für die Monate Juli bis Dezember 2020 ausgestellt werden, beinhalten den gesenkten Steuersatz von 16 %. Rechnungen vor oder nach diesem Zeitraum werden mit 19 % besteuert.
Wer hilft mir bei Fragen weiter?
Unser Kundenservice ist in Geesthacht, Schwarzenbek, Büchen und Großhansdorf gerne persönlich für Sie da. Sie erreichen uns außerdem telefonisch unter 04152 929-300 und per Mail an service@stadtwerke-geesthacht.de.