Media Kunden benötigen ein neues Passwort
Für künftig neue Funktionen und einen höheren Schutz Ihrer Daten bitten wir Sie, einmalig über die Schaltfläche „Passwort vergessen“ ein neues Passwort für den Zugang in Ihr Kundenportal zu erstellen.
Am 25. Oktober wurde das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verkündet und rückwirkend am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wird die Umsatzsteuer für Gas und für Fernwärme vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
Für die Umsetzung gibt es mehrere Möglichkeiten und Abrechnungsmodelle. Wir haben inzwischen die Details geklärt und uns für die Stichtags-Regelung entschieden. Diese besagt, dass für den gesamten Abrechnungszeitraum der Steuersatz angewendet wird, der zum Zeitpunkt der Abrechnung gültig ist. Dies ist für die Stadtwerke Geesthacht zwar aufwendiger in der Umsetzung, aber wir können so für unsere Kunden den größtmöglichen Vorteil erzielen.
Das bedeutet im Klartext, dass der gesamte Jahresverbrauch 2022 unserer Erdgas- und Fernwärmekunden mit nur 7 % statt 19 % Mehrwertsteuer besteuert wird. Da wir - abgesehen von gesetzlich vorgeschriebenen Umlagen für Gas - im Jahresverlauf 2022 unsere Erdgas- und Fernwärme-Preise nicht weiter erhöht haben, gehen wir davon aus, dass sehr viele Kunden dadurch unter dem Strich sogar ein Guthaben in ihrer Jahresverbrauchsabrechnung haben könnten.
Zukunft beginnt Zuhause – Und gemeinsam sorgen wir dafür, dass Entlastungen auch genau dort ankommen.
Was muss ich als Stadtwerkekunde jetzt tun?
Als Kunde der Stadtwerke Geesthacht müssen Sie nichts weiter tun. Die Umsatzsteuersenkung wird von uns vollständig weitergegeben und in der Jahresabschlussrechnung berücksichtigt. Unabhängig von Ihrem Vertrag profitieren Sie ganz automatisch von den günstigeren Preisen.
Was passiert mit meinem Abschlag?
Die Abschlagszahlung für Dezember entfällt komplett aufgrund der Dezember-Soforthilfe Gas und Wärme. Informationen finden Sie hier.
Die Summe Ihrer gezahlten Abschläge wird am Jahresende wie gewohnt mit dem Betrag in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Dieser ist dann niedriger, da er mit 7 % statt 19 % besteuert wird. Bei den neuen Abschlägen für 2024 wird ebenfalls der Steuersatz von 7 % berücksichtigt.
Wer hilft mir bei Fragen weiter?
Unser Kundenservice ist in Geesthacht, Schwarzenbek und Büchen gerne persönlich für Sie da. Sie erreichen uns außerdem telefonisch unter 04152 929-300 und per Mail an service@stadtwerke-geesthacht.de.
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Mit dem Ausbau der Fernwärmeleitung ab 2. April erhalten die Hachede-Schule, der Oberstadt Treff und die Sporthalle des ehemaligen BBZ (Berufsbildungszentrum) einen Fernwärmeanschluss.
Mit der neuen Ladesäule auf dem Parkplatz hinter dem Geesthachter Rathaus kann wieder 100 % Ökostrom getankt werden.
Das Wärmenetz der Stadtwerke Geesthacht wächst als großer Baustein der Wärmewende weiter. Der Ausbau startete am 4. März 2024 im Zentrum von Geesthacht.
Im Zuge der laufenden Sanierungs- und Ausbauarbeiten des Stromnetzes im Gebiet Höchelsberg/Amselstraße, stellen die Stadtwerke Geesthacht am 4. März eine neue und größere Trafostation auf.
Neue Ladesäulen mit 100% Ökostrom sind bereits in Planung.
Mit der neuen Ladesäule in der Steinstraße 61 in der Geeshachter Hafencity kann wieder 100% Ökostrom getankt werden.
Mit der neuen Ladesäule am Neuen Krug am Parkplatz hinter der Post kann wieder 100% Ökostrom getankt werden.
Bei der Jahresabrechnung für das Jahr 2023 sowie der Festlegung der Abschläge gibt es mehrere Besonderheiten aufgrund der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung.
Oberstadtschule, Bertha-von-Suttner-Schule und Heinrichshof an Fernwärmeversorgungsleitung angeschlossen.
Im Wohngebiet Höchelsberg sind Straßen, Parkplätze und Zuwegungen ab dem 22. Dezember bis zur ersten Januarwoche uneingeschränkt wieder befahrbar.
Unser neues Kundenmagazin informiert über Fernwärme, die Zählerstandablesung, Karrierechancen, echte Glasfaser, u. v. a. m.