Zum Ferienstart: Sommer-Pool-Party am 26. Juli im Freizeitbad Geesthacht
Einzigartiger Wasserspaß zum Ferienbeginn von Wasserspaß, Spiele und Spannung mit DJ und Party-Wiese.
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen sind im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) geregelt. Ab dem 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.
Wir werden unsere Kundinnen und Kunden mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Für Haushalte und kleine Unternehmen gilt Folgendes:**
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum aktuellen Brutto-Arbeitspreis.
Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.
Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:**
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Die Dauer der Energiepreisbremsen ist auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Finanziert werden die Entlastungen aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Ausführliche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.
*Die Inhalte dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich.
**Dies sind allgemeine Informationen gemäß §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 13 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.
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Im Rahmen unserer Aktion zur Weitergabe von E-Fahrrädern aus zweiter Hand durften sich am 19. Juni gleich fünf gemeinnützige Organisationen aus der Region über ein E-Bike freuen.
Unsere öffentlichen Ladestationen im Stadtgebiet wurden umfassend modernisiert – für mehr Komfort, mehr Leistung und einen exklusiven Preisvorteil für unsere Stromkund:innen!
Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund einer Systemanpassung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Ab dem 01. Juli 2025 ist die Düneberger Straße wieder freigeben.
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat verbindliche technische Standards und Fristen festgelegt, die die Zusammenarbeit zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Marktteilnehmern neu strukturieren.
Wenn der längste Tag des Jahres zur Nacht wird, lädt das Freizeitbad Geesthacht zur Mittsommerparty ein.
Turnusgemäß sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in diesem Jahr in Sachen Zählerwechsel unterwegs. Damit sorgen wir unter anderem aktiv für den Einbau moderner digitaler Stromzähler.
Unser neues Kundenmagazin informiert über die Stadtwerke als Arbeitgeber, das Natur- und Gartenfest am 27. April 2025, die Saisoneröffnung im Freizeitbad Geesthacht am 1. Mai, u. v. a. m.
Die beliebten Saison- und Wertkarten für das Freizeitbad Geesthacht sind wieder in unserem Kundenservice erhältlich.
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