So gesund ist unser Geesthachter Wasser
Wie Sie und Ihre Umwelt profitieren: Wir vergleichen Wasser aus dem Supermarkt mit unserem Trinkwasser.
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen sind im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) geregelt. Ab dem 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.
Wir werden unsere Kundinnen und Kunden mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Für Haushalte und kleine Unternehmen gilt folgendes:**
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum aktuellen Brutto-Arbeitspreis.
Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.
Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:**
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Finanziert werden die Entlastungen aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Ausführliche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.
*Die Inhalte dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich.
**Dies sind allgemeine Informationen gemäß §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 13 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.
Die Kostenbelastung von Privathaushalten und Unternehmen wird mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen zwar spürbar gedämpft, aber im Vergleich zu früheren Jahren werden die Energiepreise dennoch hoch bleiben.
Energiesparen ist deshalb weiterhin die beste Möglichkeit, um die Energiekosten zu reduzieren. Informationen und konkrete Tipps gibt es auf unserer Themenseite Energiesparen. Die wichtigsten Energiespartipps für den Alltag sind in mehreren Sprachen als PDF verfügbar und bei unserem Kundenservice als Flyer erhältlich: Öffnungszeiten Kundenservice
Auf unserer Website finden Sie auch Informationen über weitere finanzielle Entlastungs-Maßnahmen:
*Die Inhalte dieser Seiten dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich.
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