Für Haushalte und kleine Unternehmen gilt folgendes:**
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum aktuellen Brutto-Arbeitspreis.
Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.
Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:**
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Fernwärme 9,5 Cent/kWh und
- für Strom 40 Cent/kWh bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis.