Neue Fernwärmeleitung für die Geesthachter Oberstadt
Klimafreundliches Heizen ist ab Herbst auch im Dösselbuschberg möglich: Am 13.02. starten die voraussichtlich sieben Monate dauernden Bauarbeiten.
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen sind im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) geregelt. Ab dem 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.
Wir werden unsere Kundinnen und Kunden mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Für Haushalte und kleine Unternehmen gilt Folgendes:**
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum aktuellen Brutto-Arbeitspreis.
Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.
Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:**
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Die Dauer der Energiepreisbremsen ist auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Finanziert werden die Entlastungen aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Ausführliche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.
*Die Inhalte dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich.
**Dies sind allgemeine Informationen gemäß §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 13 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.
Klimafreundliches Heizen ist ab Herbst auch im Dösselbuschberg möglich: Am 13.02. starten die voraussichtlich sieben Monate dauernden Bauarbeiten.
Allgemeine Informationen für Haushalte und kleine Unternehmen zum Preisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme.
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Ab Januar 2023 bietet unser Media-Team immer donnerstags von 16 bis 19 Uhr in Büchen eine Glasfasersprechstunden für Neukunden. an
Zur Entlastung der Bürger*innen und Bekämpfung hoher Energiepreise hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen geplant und teilweise schon umgesetzt.
Alle Informationen zur Dezember-Soforthilfe für unsere Erdgas- und Fernwärme-Kunden entsprechend dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (ESWG) sind hier zusammengefasst.
Für Kunden der Stadtwerke Geesthacht gilt die reduzierte Umsatzsteuer von 7 % auf Gas und Wärme für den gesamten Jahresverbrauch 2022. Hier erfahren Sie mehr darüber.