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Um eine kurzfristige Entlastung vor allem von Privathaushalten und kleineren Gewerbebetrieben zu ermöglichen, hat die Bundesregierung das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen.
Gas- und Fernwärmekunden erhalten dadurch schon im Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe. Für nahezu alle Erdgas- und Fernwärme-Kunden Kunden der Stadtwerke Geesthacht bedeutet dies eine schnelle und deutliche Entlastung bei den Energiekosten.
Nachfolgend informieren wir über die für unsere Kunden relevanten Aspekte der Soforthilfe, die Höhe der Entlastung und die Umsetzungsschritte.
Die Dezember-Soforthilfe Erdgas erhalten fast alle Gaskunden der Stadtwerke Geesthacht. Alle Standardlastprofil-Kunden (SLP) werden automatisch begünstigt. Hierunter fallen alle Privathaushalte und die meisten Unternehmen.
Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM), die pro Jahr weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen, müssen uns bis zum 31. Dezember 2022 in Textform (z.B. per E-Mail) darlegen, dass Sie den Entlastungsberechtigten angehören. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Dezember-Soforthilfe.
Ausnahmen oder Sonderregeln gelten für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und mehr als 1,5 Mio. KWh Jahresverbrauch, für Krankenhäuser und bestimmte Verbrauchergruppen wie z. B. Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Mehr Infos sind im Abschnitt "Ausnahmen und Sonderregelungen" zu finden.
Der Entlastungsbetrag für Standard-Lastprofilkunden, also im Wesentlichen für Privathaushalte und kleine Unternehmen, berechnet sich aus der
Entlastungsbetrag für berechtigte RLM - Kunden: Die Berechnung erfolgt im Wesentlichen wie bei Standard – Lastprofilkunden. Allerdings ist anstelle der Prognosemenge aus September 2022 die für die Zeit November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 entnommene gemessene Menge anzusetzen.
Standardlastprofil-Kunden erhalten eine vorläufige Entlastung in Höhe Ihres Dezember-Abschlages noch im Dezember 2022. Diese wird mit dem exakt berechneten Entlastungsanspruch in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
Bei RLM-Kunden wird der exakt berechnete Entlastungsanspruch mit der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.
Bei Kunden, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Dezember-Abschläge für Gas von den Stadtwerken Geesthacht nicht eingezogen. Wer mit Einzelüberweisung bezahlt, kann den Dezember einfach auslassen. Gaskunden, die per Dauerauftrag ihre Abschläge bezahlen, müssen selbst aktiv werden und diesen rechtzeitig anpassen.
Gesetzlicher Hinweise: Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Energieeinsparungen haben einen kostenmindernden Nutzen.
Die Soforthilfe Wärme erhalten fast alle Wärme-Kunden der Stadtwerke Geesthacht GmbH, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder ihren Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen.
Ausnahmen oder Sonderregeln gelten für Kunden mit mehr als 1,5 Mio. KWh Jahresverbrauch, für Krankenhäuser und bestimmte Verbrauchergruppen wie z. B. Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Mehr Infos sind im Abschnitt "Ausnahmen und Sonderregelungen" zu finden.
Der Entlastungsbetrag für Fernwärme entspricht 120 Prozent des monatlichen Durchschnitts des letzten Abrechnungszeitraums. In der Regel also ein Zwölftel der Jahresverbrauchsabrechnung 2021 plus 20 Prozent, sofern es keine unterjährige Abrechnung z.B. aufgrund eines Umzugs gab.
Die Soforthilfe setzen wir bei Fernwärme in zwei Schritten um. Im ersten Schritt entfällt als vorläufige Entlastung der Dezember-Abschlag. In der Jahresverbrauchsabrechnung wird dann im zweiten Schritt die genaue Höhe der Entlastung berücksichtigt.
Bei Kunden, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Dezember-Abschläge für Fernwärme von den Stadtwerken Geesthacht nicht eingezogen. Wer mit Einzelüberweisung bezahlt, kann den Dezember einfach auslassen. Fernwärmekunden, die per Dauerauftrag ihre Abschläge bezahlen, müssen selbst aktiv werden und diesen rechtzeitig anpassen.
In der Jahresverbrauchsabrechnung wird der tatsächliche Entlastungsbetrag gesondert ausgewiesen und mit dem Rechnungsbetrag für den Jahresverbrauch 2022 sowie allen geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.
Gesetzliche Hinweise:
Keine Dezember-Soforthilfe (Ausnahme) nach dem ESWG erhalten folgende Kundengruppen:
Die genannten Kundengruppen erhalten dennoch Dezember-Soforthilfe (keine Geltung der Ausnahme), wenn sie
Keine Dezember-Soforthilfe (Ausnahme) nach dem ESWG erhalten folgende Kundengruppen:
Die genannten Kundengruppen erhalten dennoch Dezember-Soforthilfe (keine Geltung der Ausnahme), wenn sie
Eine weitere finanzielle Entlastung bringt die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme, die für unserer Kunden für den gesamten Jahresverbrauch 2022 wirksam wird. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Energiesparen ist weiterhin die beste Möglichkeit, auch langfristig Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen. Informationen und konkrete Tipps gibt es auf unserer Themenseite Energiesparen. Die wichtigsten Energiespartipps für den Alltag sind in mehreren Sprachen als PDF verfügbar und bei unserem Kundenservice als Flyer erhältlich: Öffnungszeiten Kundenservice
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Turnusgemäß sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in diesem Jahr in Sachen Zählerwechsel unterwegs. Damit sorgen wir unter anderem aktiv für den Einbau moderner digitaler Stromzähler.
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