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Der Gasmarkt befindet sich auch aufgrund der dramatischen Ereignisse in der Ukraine in einer nie dagewesenen Krise. Aktuelle Informationen zur Lage der Gasversorgung in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de). Zur Bewältigung der Folgen dieser schwierigen Marktsituation hat die Bundesregierung die Einführung neuer Gasumlagen zum 1. Oktober 2022 beschlossen.
Die Gasimporteure sind mit einem starken Anstieg der Gasbeschaffungspreise konfrontiert. Um sicherzustellen, dass sie ihre gestiegenen Kosten weitergeben können und die Gasversorgung damit insgesamt gesichert bleibt, hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.10.2022 eine sogenannte Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh netto (2,879 ct/kWh brutto) eingeführt. Diese Gasbeschaffungsumlage ersetzt Importeuren von Erdgas aus Russland 90 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung. Die von ihnen angemeldeten Mehrkosten werden von Wirtschaftsprüfern testiert und deren Richtigkeit von der Bundesnetzagentur überwacht. Importeure von Gas aus anderen Quellen profitieren nicht von der Gasbeschaffungsumlage. Mit der Gasbeschaffungsumlage werden sämtliche Verbraucher einheitlich belastet, unabhängig von der Herkunft ihres Gases.
Darüber hinaus ist nach der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur mit Wirkung ab dem 01.10.2022 eine Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh netto (0,07 ct/kWh brutto) eingeführt worden. Diese ersetzt dem deutschen Unternehmen Trading Hub Europe GmbH (THE) die Kosten, die ihm zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland entstehen. Dazu zählt insbesondere der Gaseinkauf, mit dem die deutschen Gasspeicher im ersten Schritt bis zum 1. November 2022 zu 95 Prozent gefüllt werden sollen. Die THE GmbH ist für die gesamte Gasmarkt-Organisation in Deutschland zuständig.
Schließlich erfolgt zum 01.10.2022 eine Anpassung der sogenannten Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 ct/kWh netto (0,678 ct/kWh brutto). Diese wird von der THE erhoben, um Fehlbeträge für den Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie auszugleichen. Mit Regel- und Ausgleichsenergie ist die Energie gemeint, die der Netzbetreiber ins Gasnetz einspeisen muss, um Differenzen zwischen der Einspeisung und Entnahme von Gas auszugleichen. So wird die Systemstabilität des Gasnetzes gewährleistet.
Die deutschen Energieversorger und damit auch die Stadtwerke Geesthacht haben keine andere Wahl als diese Umlagen an die Kunden weiterzuberechnen. Informationen zur Anpassung der Gaspreise erhalten unsere Kunden per Post. Die Grundversorger-Preise sind auf unserer Website zu finden auf der Seite Erdgas.
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