Strompreis günstiger: Senkung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022

Kunden der Stadtwerke Geesthacht erhalten die Vergünstigung automatisch in vollem Umfang.

Stromkunden zahlen ab dem 1. Juli 2022 bis Jahresende keine EEG-Umlage (EE = Erneuerbare Energien) mehr. Die Bundesregierung entlastet die Verbraucher damit von den stark gestiegenen Energiekosten.

Deutliche Einsparung pro Haushalt
Vom 1. Juli bis 31.12.2022 sinkt die EEG-Umlage von 3,723 Cent auf 0,000 Cent pro Kilowattstunde und wird in der nächsten Jahresverbrauchsrechnung für das Jahr 2022 im kommenden Januar berücksichtigt. „Durch diese Reduzierung der EEG-Umlage spart ein durchschnittlicher Haushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh in der Zeit rund 75 € brutto“, erklärt Dirk Pieper, Bereichsleiter Vertrieb bei den Stadtwerken Geesthacht. „Auch, wenn die Lage auf dem Energiemarkt weiterhin sehr angespannt ist: Unseren Kunden sichern wir weiterhin eine verlässliche Versorgung zu!“

Kein Zwischenzählerstand notwendig
Stromkunden der Stadtwerke Geesthacht müssen hierfür keinen Zählerstand abgeben, da die Reduzierung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 rechnerisch ermittelt wird.

Wer dennoch seinen Zählerstand abgeben möchte, meldet ihn bis 08.07.2022 im Kundenportal auf stadtwerke-geesthacht.de/login oder per Mail an service@stadtwerke-geesthacht.de.

Kontakt und Öffnungszeiten
Bei Fragen erreichen Interessierte die Stadtwerke Geesthacht unter 04152 929-300 und per E-Mail an service@stadtwerke-geesthacht.de. Der Kundenservice in der Bergedorfer Straße 30-32 ist zudem immer montags bis freitags von 9-18 Uhr sowie samstags von 9:30 bis 12:30 Uhr persönlich vor Ort.

Wozu die EEG-Umlage?
Betreiber von EEG-Anlagen, die ihren Strom nach den Vorgaben des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) beispielsweise aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie oder Biomasse produzieren und in das Stromnetz einspeisen, erhalten eine festgelegte Einspeisevergütung. Der von ihnen eingespeiste Strom wird anschließend an der Strombörse weiterverkauft. Die Differenz zwischen dem am Markt gültigen Strompreis und der vorab festgelegten Einspeisevergütung wird dann durch die Einnahmen der EEG-Umlage ausgeglichen.

Zurück

Alle Neuigkeiten