Update Gas, Fernwärme und Strom: Aktuelles zu Mehrwertsteuersenkung. Gasumlagen und Energiepreisbremsen

Zur Entlastung der Bürger*innen und Bekämpfung der Inflation hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen geplant und teilweise schon umgesetzt:

  • Die Gasbeschaffungsumlage wurde am 3. Oktober rückwirkend per Verordnung wieder aufgehoben. Dies betrifft nicht die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage, die ebenfalls zum 1.Oktober eingeführt bzw. angepasst wurden.
  • Die Verbraucher werden durch eine Senkung der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent entlastet, obwohl die Gasumlage zurückgenommen wurde. Diese Änderung gilt von Oktober 2022 bis März 2024. Die Mehrwertsteuersenkung wird an Gas- und Fernwärmekunden automatisch weitergegeben.
  • Die Energiepreisbremse wird wie von der Gaskommission vorgeschlagen (siehe Abschlussbericht der Gaskommission vom 31. Oktober 2022) von der Bundesregierung in zwei Stufen umgesetzt:
    • Stufe 1: Der Staat übernimmt die Dezember-Abschläge für Gas- und Fernwärmekunden, nicht jedoch für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung. Diese Stufe wurde bereits im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) umgesetzt. Information zur konkreten Umsetzung bei den Stadtwerken Geesthacht finden Sie auf unserer Seite Soforthilfe Gas & Wärme
    • Stufe 2: Ab März 2023 wird eine Preisbremse für Gas, Strom und Wärme eingeführt. Die Bundesregierung hat Mitte Dezember 2022 Gesetze zu diesen Energiepreisbremsen verabschiedet. Demnach werden die Preisbremsen zum 1. März 2023 eingeführt und rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten. Bei Privathaushalten wird beispielsweise für ein Grundkontingent von 80 % des Verbrauchs ein Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas, von 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Fernwärme und von 40 Cent pro Kilowattstunde bei Strom gelten. Für Unternehmen gelten andere Konditionen. Informationen zur Umsetzung folgen noch.

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