Wärmeplanung für Geesthacht

Die Stadt Geesthacht geht dabei voran und lässt die im Wärmeplanungsgesetz und Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Bundeslandes Schleswig-Holstein geforderte kommunale Wärmeplanung erstellen. Danach richtet sich, wie die Wärmeversorgung mittel- und langfristig in unserer Stadt aussehen soll. Ein Überblick:

Was bedeutet kommunale Wärmeplanung?

  • Gestaltung der Wärmewende vor Ort
  • Analyse des Energiebedarfs der Gebäude
  • Verfügbarkeit von Biogas und Wasserstoff
  • für Verbraucher Orientierungshilfe beim Heizungstausch


Was ist das Ziel?
Wir bei den Stadtwerken arbeiten zeitgleich daran, unsere Bereiche Erdgas, Fernwärme und Strom auf den kommunalen Wärmeplan abzustimmen und eine eigene Transformationsstrategie zu entwickeln. Alles soll ineinandergreifen, damit wir unseren Kunden weiterhin klimaschützende Lösungen fürs Heizen bieten können, die zudem bezahlbar bleiben. Einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Heizen leisten wir schon heute: Unsere BHKWs im Heizkraftwerk Oberstadt betreiben wir zu 100 Prozent mit erneuerbarem Biomethan – und erzeugen damit Wärme und Ökostrom.

So wird im großen Geesthachter Fernwärmenetz bereits jetzt ein erneuerbarer Anteil von rund 50 Prozent erreicht. Laut dem Gebäudeenergiegesetz ist dies erst ab 2030 vorgeschrieben. Spätestens Ende 2024 werden wir aufzeigen, welche Stadtgebiete und Straßen künftig noch an das nachhaltige Fernwärmenetz angeschlossen werden können.

Was sieht das Gebäudeenergiegesetz noch vor?
In Schleswig-Holstein muss seit 2022 beim Heizungstausch schon ein Mindestanteil von 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien wie Biomethan oder Wasserstoff bestehen. Das GEG sieht vor, dass es in neuen Häusern in Neubaugebieten ab dem 1. Januar 2024 mindestens 65 Prozent sein müssen.

Die Vorgabe von 65 Prozent können mit folgenden Technologien erfüllt werden:  



Ab wann sollen die Vorgaben gelten?

  • für Neubauten ab 01.01.2024
  • für Bestandsgebäude spätestens ab 01.07.2026 bzw. 01.07.2028 – bei vorheriger Wärmeplanung einen Monat nach Bekanntgabe

Bis zur Bekanntgabe der Wärmeplanung vor Ort dürfen weiterhin Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Ab 2029 gelten jedoch verpflichtende Mindestanteile erneuerbarer Energien (Biomethan, Wasserstoff):

2029: mindestens 15 Prozent
2035: mindestens 30 Prozent
2040: mindestens 60 Prozent
2045: 100 Prozent

Nach Bekanntgabe der Wärmeplanung können weiterhin Gaskessel eingebaut werden, wenn die kommunale Wärmeplanung für das Gebäude einen Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz vorsieht. Dann gelten Übergangsfristen, bis ein Anschluss möglich ist.




Hintergrundinfo:
Im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms hat die Bundesregierung eine CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme eingeführt. Damit werden fossile Brennstoffe wie Benzin, Gas und Heizöl schrittweise teurer, sodass auch der Betrieb herkömmlicher Heizungen zu steigenden Kosten führen wird. Klimaschädliche Brennstoffe sollen nach und nach durch erneuerbare Energien ersetzt werden.

Quelle: Eigene Darstellung nach Infos aus „CO2-Bepreisung zur Erreichung der Klimaneutralität im Verkehrs- und Gebäudesektor: Investitionsanreize und Verteilungswirkungen“, Hg. Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) gGmbH

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