Energetische Sanierung? Machen wir.
Ihr Zuhause ist mehr als nur ein Gebäude. Es ist Lebensmittelpunkt, Rückzugsort und ein wertvoller Bestandteil Ihrer Zukunftsplanung. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an Wohngebäude stetig: Neue gesetzliche Vorgaben und der wachsende Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit stellen viele Eigentümer vor wichtige Entscheidungen. Eine energetische Sanierung bietet große Chancen – sie kann Energiekosten senken, den Wohnkomfort erhöhen und den Wert Ihrer Immobilie langfristig sichern.
Doch jede Immobilie ist anders. Deshalb braucht es keine Standardlösung, sondern eine fundierte Analyse und eine individuelle Beratung.
Von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung: Unsere Energieberater analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Anschließend unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen und koordinieren auf Wunsch unsere regionalen Kooperationspartner aus dem Handwerk – alles aus einer Hand und abgestimmt auf Ihre Ziele.
Ihr Weg zu Ihrem persönlichen Sanierungsfahrplan in 4 Schritten:
Kontakt und Antrag
Vor-Ort-Begehung
Erstellung des Sanierungsfahrplans
Fördermittelberatung
Ihre Vorteile durch einen Sanierungsfahrplan
Fachberatung durch unsere Stadtwerke-Energieberater
Sanieren ohne Koordinationsstress: Wir strukturieren Abläufe und steuern alle Schnittstellen. Verbindliche Zeitpläne sorgen für Klarheit und maximale Planungssicherheit. Zusammen betrachten wir Ihr Objekt ganzheitlich, hören genau hin und entwickeln eine Energieberatung, auf die Sie sich verlassen können. Wir selbst führen keine handwerklichen Arbeiten aus - wir sorgen für Struktur, Qualität und reibungslose Abläufe.
Ihr Muster-Sanierungsfahrplan zum Download
Sichern Sie sich jetzt unser Beispiel für einen Sanierungsfahrplan inklusive Umsetzungshilfe! Finden Sie direkt heraus, wie Ihr Weg zum sanierten Zuhause aussehen kann. Sie erhalten einen kompakten Überblick über die nötigen Schritte, Kosten und lukrative Förderungen – die perfekte Starthilfe für Ihr eigenes Projekt!
Unser Kooperationspartner
Das Team unseres Kooperationspartners GVE steht Ihnen von der Antragstellung bis zur Umsetzung zur Seite. Dabei bieten sie Ihnen einen umfangreichen Service rund um die energetische Sanierung.
So erreichen Sie Ihren persönlichen Experten für Energielösungen
Tristan Tokarski
FAQs
Der individuelle Sanierungsfahrplan hilft dir dabei, Sanierungsmaßnahmen strukturiert und sinnvoll zu planen: „Wie, wo und mit welchen Maßnahmen soll ich beginnen?“. Unser Kooperationspartner GVE legt diese Strategie gemeinsam mit dir fest und richtet sich dabei nach deinen Wünschen und Möglichkeiten für die energetische Sanierung. Du erhältst eine Einschätzung darüber, welche Maßnahmen für dein Gebäude am sinnvollsten sind sowie eine Hilfestellung für deine Investmententscheidungen.
Ihr individueller Sanierungsfahrplan bietet Ihnen bis zu 15 Jahre Orientierung für die schrittweise energetische Sanierung Ihrer Immobilie.
Die staatliche Förderung für deinen individuellen Sanierungsfahrplan wird durch unseren Kooperationspartner GVE beantragt. Die notwendigen Formalitäten für die Beantragung der Förderung werden vorab und auf kurzem Wege mit dir geklärt. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erfolgt der Antrag zur Förderung bei der BAFA durch die GVE. Aktuell dauert es circa 4 Wochen, bis die BAFA den Förderantrag für den individuellen Sanierungsfahrplan bearbeitet hat. Erst nach Bewilligung der Förderung durch die BAFA wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt.
Höhe der Förderung:
- Ein- oder Zweifamilienhäuser: 50% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650€
- Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten: 50% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850€
- WEG: zusätzlich 250€ pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Ziel des Sanierungsfahrplan ist aufzuzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen für deine Immobilie sinnvoll sind. Hierbei werden auch nur Maßnahmen vorgeschlagen, die förderfähig sind.
Typische Maßnahmen sind:
- Dämmung von Fassade, Dach und Keller: Reduziert Wärmeverluste und senkt Heizkosten.
- Fenster- und Türentausch: Moderne Verglasung verbessert die Isolierung und den Wohnkomfort.
- Heizungstausch: Umstellung auf Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Fernwärme steigert die Effizienz.
- Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung: Sorgt für ein besseres Raumklima und weniger Wärmeverluste.
- Photovoltaik & Solarthermie: Nutzung erneuerbarer Energien zur Senkung von Strom- und Heizkosten.
Gerne beraten wir Sie und liefern Ihnen Ihren persönlichen Sanierungsfahrplan für Ihre Immobilie, Ihre Ziele und Ihr Budget. Jetzt kontaktieren
Nein, der Sanierungsfahrplan dient als unverbindliche Orientierungshilfe. Sie sind nicht verpflichtet, alle oder einzelne Maßnahmen umzusetzen. Der iSFP hilft jedoch dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und langfristig Energiekosten zu senken.
Die gute Nachricht: Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Sie erhalten einen Zuschuss von 650 Euro bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus, sodass die verbleibenden Kosten für eine einzelne Wohneinheit nur 1.085 Euro statt 1.735 Euro betragen.
Zusätzlich bringt der Sanierungsfahrplan weitere finanzielle Vorteile: Wer eine der empfohlenen Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren umsetzt, erhält den iSFP-Bonus – eine zusätzliche Förderung von 5% auf die jeweilige Sanierungsmaßnahme.
Auch weitere Förderprogramme setzen einen Sanierungsfahrplan voraus. So kann der Plan den Zugang zu höheren Zuschüssen für Dämmmaßnahmen, Heizungsmodernisierungen oder den Austausch von Fenstern erleichtern.
Höhe der Förderung:
- Ein- oder Zweifamilienhäuser: 50% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650€
- Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten: 50% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850€
- WEG: zusätzlich 250€ pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Der individuelle Sanierungsfahrplan gilt nur für Wohngebäude. Damit können Kommunen, Unternehmen (also alle Institutionen, denen Wohngebäude gehören) und Privateigentümer:innen für ihre Wohngebäude den individuellen Sanierungsfahrplan beantragen.