Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG – kurz zusammengefasst
Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hilft dabei, unser Stromnetz auch in Zukunft zuverlässig zu betreiben. Hintergrund ist die Energiewende: Immer mehr Haushalte nutzen Wärmepumpen, laden ihr Elektroauto zu Hause oder betreiben Stromspeicher. Diese Geräte brauchen viel Strom – oft zur gleichen Zeit.
Damit es trotzdem nicht zu Überlastungen im Stromnetz kommt, dürfen Netzbetreiber solche steuerbaren Geräte bei hoher Auslastung kurzzeitig in ihrer Leistung begrenzen. Wichtig dabei:
- Die Regelung greift seit dem 01.01.2024
- Die Steuerbarkeit wird mittels eines Lan-Kabels gewährleistet, das den Steuerbefehl nicht in Ihre komplette Hausanlage, sondern direkt ins betreffende Gerät steuert
- Die Geräte werden im Falle des Netzeingriffs nicht abgeschaltet, sondern laufen im Bedarfsfall mit einer reduzierten Leistung, die 4,2 kW nicht unterschreitet, weiter
Als Ausgleich für diese Flexibilität profitieren Besitzerinnen und Besitzer steuerbarer Geräte von geringeren Entgelten seitens der Netzbetreiber.
Kurz gesagt: § 14a EnWG bringt Versorgungssicherheit, unterstützt die Energiewende und senkt langfristig die Kosten – für alle.