Wärmepumpenstrom für Geesthacht
Sie heizen bereits mit einer Wärmepumpe oder planen den Umstieg? Dann lohnt sich ein genauer Blick auf Ihren Stromtarif. Mit dem passenden Wärmepumpenstrom der Stadtwerke Geesthacht versorgen Sie Ihre Wärmepumpe zuverlässig, nachhaltig und passend zu den gesetzlichen Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG. Weitere Informationen zur Regelung >
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Ihre Vorteile auf einen Blick
Preisblatt "Steuerbare Verbrauchseinrichtungen § 14a"
Preisblatt für das Netzgebiet Geesthacht
Preisblatt für das Netzgebiet Schleswig Holstein
Warum spezieller Strom für die Wärmepumpe sinnvoll ist
Eine Wärmepumpe macht Ihr Zuhause unabhängiger von fossilen Brennstoffen und nutzt Strom besonders effizient zur Wärmeerzeugung. Gleichzeitig gehört sie zu den Geräten mit höherer elektrischer Leistung. Deshalb fallen viele Wärmepumpen unter die Regelungen für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
Das bedeutet: Der Netzbetreiber darf die Leistung der Wärmepumpe bei drohender Netzüberlastung kurzzeitig begrenzen. Ihre Wärmepumpe wird dabei nicht einfach abgeschaltet; eine Mindestleistung von 4,2 kW muss weiterhin zur Verfügung stehen. Der normale Haushaltsstrom ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Im Gegenzug erhalten Betreiberinnen und Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung eine Reduzierung der Netzentgelte – je nach gewähltem Modul über den Grundpreis oder den Arbeitspreis.
Häufige Fragen zu Wärmepumpenstrom
Wärmepumpenstrom ist Strom, der für den Betrieb einer elektrischen Wärmepumpe genutzt wird. Bei steuerbaren Wärmepumpen nach § 14a EnWG können besondere Netzentgeltregelungen gelten.
Nein. Bei einem netzorientierten Eingriff wird die Leistung nicht vollständig abgeschaltet, sondern temporär begrenzt. Eine Mindestleistung von 4,2 kW muss weiterhin zur Verfügung stehen, sodass die Wärmepumpe weiter betrieben werden kann.
Nein. Die Regelungen betreffen die steuerbare Verbrauchseinrichtung, also zum Beispiel die Wärmepumpe, die Ladestation oder einen Batteriespeicher. Der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
Nicht zwingend. Bei Modul 1 werden Haushaltsstrom und Wärmepumpe gemeinsam über einen Zähler gemessen. Bei Modul 2 werden Haushalt und Wärmepumpe über separate Zähler abgebildet.
Das hängt von Ihrer Messtechnik und Ihrem Verbrauch ab. Modul 1 arbeitet mit einer pauschalen Reduktion, Modul 2 mit einer Reduzierung über den Arbeitspreis der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Wir beraten Sie gern, welche Lösung zu Ihrer Anlage passt.
Die reduzierten Netzentgelte werden über Ihre Stromrechnung berücksichtigt, sobald die notwendigen Informationen zur Modulwahl vom Netzbetreiber vorliegen und abrechnungsseitig verarbeitet werden können.