Energie für Ihr Zuhause
Erdgas beziehen von den Stadtwerken Geesthacht - in 3 Schritten
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Den Rest erledigen wir für Sie
Vorteile für unsere Erdgaskunden
Alles Wissenswerte zu unseren Erdgasprodukten
Schon rund 6.700 Kunden in Geesthacht und der umliegenden Region haben sich für Erdgas der Stadtwerke Geesthacht entschieden.
Erdgas ist schonend für Umwelt und Klima: Es verbrennt nicht nur geruchlos und besonders schadstoffarm, es ist auch nahezu frei von Schwefeldioxid, Staub und Ruß. Moderne Erdgasheizungen sparen zusätzlich Platz und arbeiten geräuscharm. Eine Rundumversorgung mit Erdgas und Heizungsanlage bieten unsere Zuhause-Experten im Rahmen unseres Wärme-Contractings.
Mit der Gasheizung neue Anforderungen erfüllen
Laut des Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) müssen Heizungsanlagen, die ab dem 01. Juli 2022 ausgetauscht oder nachträglich eingebaut wurden (Baujahr des Hauses vor 2009), mit mindesten 15 % des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien betrieben werden.
Das gibt's bei uns:
Biogas Comfort mit 15 % Biogasanteil
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Kundenservice vor Ort, telefonisch unter 04152 929-300 oder per E-Mail service@stadtwerke-geesthacht.de.
Erhalten Sie hier weitere Informationen auf der Website www.schleswig-holstein.de/energiewende-klimaschutzgesetz
Heizungstausch
Wer jetzt seine Ölheizung ersetzt, bekommt unsere Unterstützung und staatliche Fördermittel obendrauf.
Alte Heizungen verbrauchen oft zu viel Energie und können noch dazu richtige CO2-Schleudern sein. Planen Sie deshalb den Einbau einer neuen Erdgas-Brennwertheizung oder den Wärmenetzanschluss – dabei helfen wir Ihnen gerne. Sowohl Erdgas-Brennwertheizungen als auch Fernwärme schonen das Klima durch einen verminderten CO2-Ausstoß.
Allgemeine Informationen zu staatlichen Förderprogrammen finden Sie unter www.bafa.de und www.kfw.de.
Grundversorgung Erdgas
Verlässlich und kompetent: Mit unserer Grundversorgung mit Erdgas geben wir Ihnen unerschöpfliche Energie. Wir kalkulieren faire, verbrauchsabhängige Preise für Sie - mit den Stadtwerken Geesthacht haben Sie einen Energiepartner an Ihrer Seite, auf den Sie sich verlassen können.
Die Erdgaslieferung erfolgt in Geesthacht, Gülzow, Hamwarde, Kollow, Wiershop und Worth.
Zum 1. Januar 2025 gelten folgende Gaspreise der Grundversorgung für Haushaltskunden der Stadtwerke Geesthacht gem. § 3 Ziffer 22 EnWG im Netzgebiet der Stadtwerke Geesthacht GmbH (Geesthacht, Gülzow, Kollow, Hamwarde, Wiershop und Worth).
Verbrauchsmenge I bis 50.000 kWh/Jahr
netto | brutto | |
---|---|---|
Arbeitspreis | 13,65 ct/kWh | 16,24 ct/kWh |
Grundpreis | 172,38 €/Jahr | 205,13 €/Jahr |
Verbrauchsmenge II ab 50.001 kWh / Jahr
netto | brutto | |
---|---|---|
Arbeitspreis | 13,51 ct/kWh | 16,08 ct/kWh |
Grundpreis | 251,80 €/Jahr | 299,64 €/Jahr |
Die Netto-Preise beinhalten die Energiesteuer, die Entgelte für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb, die Konzessionsabgabe, die CO²-Kosten sowie die Gasspeicher- und Bilanzierungsumlage.
Die Brutto-Preise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten die derzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
Verlässlich und kompetent: Mit unserer Grundversorgung mit Erdgas geben wir Ihnen unerschöpfliche Energie. Wir kalkulieren faire, verbrauchsabhängige Preise für Sie - mit den Stadtwerken Geesthacht haben Sie einen Energiepartner an Ihrer Seite, auf den Sie sich verlassen können.
Die Erdgaslieferung erfolgt in Geesthacht, Gülzow, Hamwarde, Kollow, Wiershop und Worth.
Zum 1. Januar 2024 gelten folgende Gaspreise der Grundversorgung für Haushaltskunden der Stadtwerke Geesthacht gem. § 3 Ziffer 22 EnWG im Netzgebiet der Stadtwerke Geesthacht GmbH (Geesthacht, Gülzow, Kollow, Hamwarde, Wiershop und Worth).
Verbrauchsmenge I bis 50.000 kWh / Jahr
netto | brutto | |
---|---|---|
Arbeitspreis | 13,65 ct/kWh | 16,24 ct/kWh |
Grundpreis | 172,38 €/ Jahr | 205,13 €/ Jahr |
Verbrauchsmenge II ab 50.001 kWh / Jahr
netto | brutto | |
---|---|---|
Arbeitspreis | 13,51 ct/kWh | 16,08 ct/kWh |
Grundpreis | 251,80 €/Jahr | 299,64 €/Jahr |
Die Netto-Preise beinhalten die Energiesteuer, die Entgelte für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb, die Konzessionsabgabe, die CO²-Kosten sowie die Gasspeicher- und Bilanzierungsumlage.
Die Brutto-Preise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten die ab 1. April 2024 gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
Als Grund-/Ersatzversorger übernehmen wir Ihre Belieferung, wenn Sie – ohne einen Liefervertrag mit einem Energieversorger – Energie entnehmen und die Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung bei Ihnen vorliegen. Daher wird Ihre allgemeine Erdgasversorgung zunächst für drei Monate gesichert.
Häufige Fragen zur Ersatzversorgung
Wie unterscheiden sich die Grundversorgung und Ersatzversorgung?
Nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat jeder Haushaltskunde einen Anspruch auf die Grundversorgung mit Energie. Als Haushaltskunde zählt jede natürliche oder juristische Person, die Energie hauptsächlich für den Eigenverbrauch im Haushalt oder zu gewerblichen Zwecken, hier aber bis zu einem maximalen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr, nutzt. Nach § 38 EnWG handelt es sich bei der Ersatzversorgung um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Welche bei einer unklaren Versorgungslage eintritt, wenn Energie aus dem Versorgungsnetz bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dieses tritt ein, wenn beispielsweise Ihr Lieferant Ihren Vertrag kündigt. Die Ersatzversorgung steht grundsätzlich allen Letztverbrauchern offen, die Energie in Niederspannung (Strom) beziehungsweise Niederdruck (Gas) beziehen. Letztverbraucher sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Für die Zuordnung zur Grund- oder Ersatzversorgung sind daher die Art des Kunden sowie auch die Umstände, die dazu geführt haben, dass die Energieentnahme „vertragslos“ erfolgt, maßgeblich.
Wie beginnt die Ersatzversorgung? Benötigt man einen Vertrag?
Eine Vertragsvereinbarung ist für die Ersatzversorgung nicht erforderlich, da es sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis handelt. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung erfüllt sind und Ihre Abnahmestelle vom Netzbetreiber der Ersatzversorgung zugeordnet wird, beginnt sie automatisch damit.
Wie lange ist man Ersatzversorgungskunde?
Die Dauer der Ersatzversorgung kann höchstens drei Monate betragen. Es ist möglich, dass Sie während dieser Zeit keinen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung haben.
Kann mein Tarif für die Ersatzversorgung angepasst werden?
Wir haben das Recht, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung gemäß § 38 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats ohne Frist neu zu bestimmen und anzupassen. Die Änderungen treten sofort in Kraft, nachdem sie im Internet veröffentlicht wurden.
Kann ich die Ersatzversorgung kündigen?
Eine Kündigung ist für das Ersatzversorgungsverhältnis aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer von drei Monaten nicht vorgesehen. Sie können die Ersatzversorgung allerdings jederzeit vor Ablauf beenden, indem Sie zu einem Lieferanten Ihrer Wahl wechseln oder einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung mit uns abschließen.
Warum bin ich in die Ersatzversorgung gefallen?
Die Ersatzversorgung tritt ein, wenn ihr Energieversorger Sie nicht mehr beliefern kann. Das passiert, wenn er z. B. Insolvenz anmeldet oder aufgrund seiner Zahlungsschwierigkeiten das Recht auf Netznutzung verliert. Auch Verzögerungen beim Lieferantenwechsel können zugrunde liegen. Mit dieser gesetzlichen Regelung sollen Versorgungsunterbrechungen vermieden werden. Als Grundversorger in Geesthacht und in einigen umliegenden Gebieten sind wir für die Ersatzversorgung der Kunden verantwortlich.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Bestimmungen zu unserer Grund- und Ersatzersorgung mit Erdgas - gern erläutern wir Ihnen diese persönlich unter 04152 929-300 oder besuchen Sie unseren Kundenservice persönlich in Geesthacht, Büchen und Schwarzenbek.
Preisblätter Grundversorgung Gas für Haushaltkunden im Sinne des § 3 Ziffer 22 EnWG:
Preisblätter Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden und RLM-Kunden:
Weitere Informationen:
Es gibt zwei verschiedene Gasumlagen: Die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage.
Die Gasspeicherumlage wurde zum 1. Oktober 2022 neu eingeführt. Sie ersetzt dem deutschen Unternehmen Trading Hub Europe GmbH (THE) die Kosten, die ihm zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland entstehen. Dazu zählt insbesondere der Gaseinkauf, mit dem die deutschen Gasspeicher im ersten Schritt bis zum 1. November 2022 zu 95 Prozent gefüllt werden sollen. Die THE GmbH ist für die gesamte Gasmarkt-Organisation in Deutschland zuständig.
Die Bilanzierungsumlage gibt es schon länger, bis zum 30. September 2022 betrug sie allerdings null Cent. Sie deckt die Kosten für die Regelenergie, die im Marktgebiet benötigt wird, um die Differenz zwischen der Einspeisung und Ausspeisung (= Entnahme) an Erdgas auszugleichen.