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Stromkunde der Stadtwerke Geesthacht werden - in 3 Schritten

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Vorteile für unsere Stromkunden

100% Ökostrom für langjährige Privatkunden*

Persönlicher Service

Seit über 80 Jahren Ihr Partner in der Region

Günstige Tarife, fair kalkuliert

50 GB kostenloser Cloud-Speicherplatz

Ökostrom Stadtwerke Geesthacht

Alles Wissenswerte zu unseren Stromprodukten

Wir beliefern alle langjährigen Privatkunden* mit 100 % Ökostrom. Dieser stammt aus Wasserkraftwerken und entspricht den strengen Kriterien der TÜV SÜD Zertifizierung bezüglich der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, Erzeugung EE.

*Für Privathaushalte, die neu in der Grundversorgung sind, müssen wir aufgrund der aktuellen Marktsituation leider teilweise auch Strom aus anderen Quellen beziehen. 

Strom Messung Anschluss Stadtwerke Geesthacht
Tarife der Grundversorgung 2025

Einfach sicher - mit unserer Grundversorgung sorgen wir dafür, dass Ihnen der Strom nie ausgeht. Sie können jederzeit auf unser Produkt Zweizeiten (Z) umsteigen. Dazu sind ein Zweizeiten-Zähler und ein Schaltgerät erforderlich. Gerne informieren wir Sie über Art und Umfang der Installation.

Die Stromlieferung erfolgt in Geesthacht.

Zum 1. Januar 2025 ändern sich die Strompreise der Grundversorgung für Haushaltskunden gem. § 3 Ziffer 22 EnWG im Netzgebiet der Stadtwerke Geesthacht GmbH.

Preise der Grundversorgung ohne MSB

E (Einfach) - für Kunden mit einem einfachen Stromzähler

  netto brutto
Arbeitspreis 31,08 ct/ kWh 36,99 ct/ kWh
Grundpreis 181,00 €/ Jahr 215,39 €/ Jahr

Z (Zweizeiten) - für Kunden mit Zweizeiten-Zähler

  netto brutto
Arbeitspreis HT 31,08 ct/ kWh 36,99 ct/ kWh
Arbeitspreis NT * 28,60 ct/ kWh 34,03 ct/ kWh
Grundpreis 193,00 €/ Jahr 229,67 €/ Jahr

Preise Messstellenbetrieb MSB**

  netto brutto
Analoge Messeinrichtung (Einzeitenzähler) 5,12 Euro/Jahr 6,09 Euro/Jahr
Analoge Messeinrichtung (Zweizeitenzähler) 20,39 Euro/Jahr 24,26 Euro/Jahr
Moderne Messeinrichtungen (mME) 16,81 Euro/Jahr 20,00 Euro/Jahr

Die Arbeits- und Grundpreise beinhalten die Entgelte für Netznutzung, Messung, die Konzessionsabgabe, die Entgelte für die KWKG-Umlage, §19 Strom NEV, Offshore- Netzumlage
sowie die Stromsteuer. Im Falle anderweitiger Messeinrichtungen verändert sich der Anteil für den Messstellenbetrieb gemäß Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers gültig ab 1. Januar 2024

*im Winter (1.10.-31.3.) 21-7 Uhr (10 Stunden), im Sommer (1.4.-30.9.) 20-7 Uhr (11 Stunden)

**Die Entgelte für den Messstellenbetrieb MSB fallen in der jeweils vom Messstellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellten Höhe an.

Tarife der Grundversorgung 2024

Einfach sicher - mit unserer Grundversorgung sorgen wir dafür, dass Ihnen der Strom nie ausgeht. Sie können jederzeit auf unser Produkt Zweizeiten (Z) umsteigen. Dazu sind ein Zweizeiten-Zähler und ein Schaltgerät erforderlich. Gerne informieren wir Sie über Art und Umfang der Installation.

Die Stromlieferung erfolgt in Geesthacht.

Zum 1. Januar 2024 ändern sich die Strompreise der Grundversorgung für Haushaltskunden gem. § 3 Nr.22 EnWG im Netzgebiet der Stadtwerke Geesthacht GmbH.

Preise der Grundversorgung ohne MSB

E (Einfach) - für Kunden mit einem einfachen Stromzähler

  netto brutto
Arbeitspreis 36,84 ct/ kWh 43,84 ct/ kWh
Grundpreis 181,00 €/ Jahr 215,39 €/ Jahr

Z (Zweizeiten) - für Kunden mit Zweizeiten-Zähler

  netto brutto
Arbeitspreis HT 36,84 ct/ kWh 43,84 ct/ kWh
Arbeitspreis NT * 33,86 ct/ kWh 40,29 ct/ kWh
Grundpreis 193,00 €/ Jahr 229,67 €/ Jahr

Preise Messstellenbetrieb MSB**

  netto brutto
Analoge Messeinrichtung (Einzeitenzähler) 5,12 Euro/Jahr 6,09 Euro/Jahr
Analoge Messeinrichtung (Zweizeitenzähler) 20,39 Euro/Jahr 24,26 Euro/Jahr
Moderne Messeinrichtungen (mME) 16,81 Euro/Jahr 20,00 Euro/Jahr

Die Brutto-Preise sind kaufmännisch gerundet und inklusive der Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Netto-Preise beinhalten die Entgelte für die Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die EEG-Umlage, die Entgelte für die KWK-G Umlage, § 19 Strom NEV, §17 Abs.5 EnWG, § 18 AbLaV sowie der Stromsteuer.

*im Winter (1.10.-31.3.) 21-7 Uhr (10 Stunden), im Sommer (1.4.-30.9.) 20-7 Uhr (11 Stunden)

**Die Entgelte für den Messstellenbetrieb MSB fallen in der jeweils vom Messstellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellten Höhe an.

Tarife der Grundversorgung 2023

Einfach sicher - mit unserer Grundversorgung sorgen wir dafür, dass Ihnen der Strom nie ausgeht. Sie können jederzeit auf unser Produkt Zweizeiten (Z) umsteigen. Dazu sind ein Zweizeiten-Zähler und ein Schaltgerät erforderlich. Gerne informieren wir Sie über Art und Umfang der Installation.

Die Stromlieferung erfolgt in Geesthacht.

Zum 1. Juli 2023 ändern sich die Strompreise der Grundversorgung für Haushaltskunden gem. § 3 Ziffer 22 EnWG im Netzgebiet der Stadtwerke Geesthacht GmbH.

Preise der Grundversorgung ohne MSB

E (Einfach) - für Kunden mit einem einfachen Stromzähler

  netto brutto
Arbeitspreis 38,61 ct/ kWh 45,95 ct/ kWh
Grundpreis 181,00 €/ Jahr 215,39 €/ Jahr

Z (Zweizeiten) - für Kunden mit Zweizeiten-Zähler

  netto brutto
Arbeitspreis HT 38,61 ct/ kWh 45,95 ct/ kWh
Arbeitspreis NT * 37,61 ct/ kWh 44,76 ct/ kWh
Grundpreis 193,00 €/ Jahr 229,67 €/ Jahr

Preise Messstellenbetrieb MSB**

  netto brutto
Analoge Messeinrichtung (Einzeitenzähler) 5,12 Euro/Jahr 6,09 Euro/Jahr
Analoge Messeinrichtung (Zweizeitenzähler) 20,39 Euro/Jahr 24,26 Euro/Jahr
Moderne Messeinrichtung mME) 16,81 Euro/Jahr 20,00 Euro/Jahr

Die Brutto-Preise sind kaufmännisch gerundet und inklusive der Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Netto-Preise beinhalten die Entgelte für die Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die EEG-Umlage, die Entgelte für die KWK-G Umlage, § 19 Strom NEV, §17 Abs.5 EnWG, § 18 AbLaV sowie der Stromsteuer.

*im Winter (1.10.-31.3.) 21-7 Uhr (10 Stunden), im Sommer (1.4.-30.9.) 20-7 Uhr (11 Stunden)

**Die Entgelte für den Messstellenbetrieb MSB fallen in der jeweils vom Messstellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellten Höhe an.

Ersatzversorgung 2024

Als Grund-/Ersatzversorger übernehmen wir Ihre Belieferung, wenn Sie – ohne einen Liefervertrag mit einem Energieversorger – Energie entnehmen und die Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung bei Ihnen vorliegen. Daher wird Ihre allgemeine Stromversorgung zunächst für drei Monate gesichert.

Häufige Fragen zur Ersatzversorgung

Wie unterscheiden sich die Grundversorgung und Ersatzversorgung?
Nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat jeder Haushaltskunde einen Anspruch auf die Grundversorgung mit Energie. Als Haushaltskunde zählt jede natürliche oder juristische Person, die Energie hauptsächlich für den Eigenverbrauch im Haushalt oder zu gewerblichen Zwecken, hier aber bis zu einem maximalen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr, nutzt. Nach § 38 EnWG handelt es sich bei der Ersatzversorgung um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Welche bei einer unklaren Versorgungslage eintritt, wenn Energie aus dem Versorgungsnetz bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dieses tritt ein, wenn beispielsweise Ihr Lieferant Ihren Vertrag kündigt. Die Ersatzversorgung steht grundsätzlich allen Letztverbrauchern offen, die Energie in Niederspannung (Strom) beziehungsweise Niederdruck (Gas) beziehen. Letztverbraucher sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Für die Zuordnung zur Grund- oder Ersatzversorgung sind daher die Art des Kunden sowie auch die Umstände, die dazu geführt haben, dass die Energieentnahme „vertragslos“ erfolgt, maßgeblich.

Wie beginnt die Ersatzversorgung? Benötigt man einen Vertrag?
Eine Vertragsvereinbarung ist für die Ersatzversorgung nicht erforderlich, da es sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis handelt. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung erfüllt sind und Ihre Abnahmestelle vom Netzbetreiber der Ersatzversorgung zugeordnet wird, beginnt sie automatisch damit.

Wie lange ist man Ersatzversorgungskunde?
Die Dauer der Ersatzversorgung kann höchstens drei Monate betragen. Es ist möglich, dass Sie während dieser Zeit keinen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung haben.

Kann mein Tarif für die Ersatzversorgung angepasst werden?
Wir haben das Recht, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung gemäß § 38 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats ohne Frist neu zu bestimmen und anzupassen. Die Änderungen treten sofort in Kraft, nachdem sie im Internet veröffentlicht wurden.

Kann ich die Ersatzversorgung kündigen?
Eine Kündigung ist für das Ersatzversorgungsverhältnis aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer von drei Monaten nicht vorgesehen. Sie können die Ersatzversorgung allerdings jederzeit vor Ablauf beenden, indem Sie zu einem Lieferanten Ihrer Wahl wechseln oder einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung mit uns abschließen.

Warum bin ich in die Ersatzversorgung gefallen?
Die Ersatzversorgung tritt ein, wenn ihr Energieversorger Sie nicht mehr beliefern kann. Das passiert, wenn er z. B. Insolvenz anmeldet oder aufgrund seiner Zahlungsschwierigkeiten das Recht auf Netznutzung verliert. Auch Verzögerungen beim Lieferantenwechsel können zugrunde liegen. Mit dieser gesetzlichen Regelung sollen Versorgungsunterbrechungen vermieden werden. Als Grundversorger in Geesthacht sind wir für die Ersatzversorgung der Kunden verantwortlich.

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Wärmepumpe - die alternative Heizung

Im Neubau ist die Wärmepumpe bereits der Standard in Sachen Wärmeerzeugung. Egal aus welchem Umgebungsmedium - die Nutzung von Wärme unter Zufuhr minimaler Strommengen stellt eine der wirtschaftlichsten und ökologisch nachhaltigsten Formen einer modernen Wärmeerzeugung dar.

Je nach energetischer Beschaffenheit Ihrer Immobilie kann Ihnen diese Technologie auch im Bestandsbau nachhaltiges Heizen ermöglichen. Informieren Sie sich bitte dazu vor der Installation einer Wärmepumpe bei Ihrem betreuenden Heizungsinstallateur/Elektriker über den Installationsaufwand für die bei Ihnen zu verbauende Messtechnik.

Gerne informieren wir Sie im Rahmen einer unverbindlichen Energieberatung unter 04152 929 369 rund um das Thema Heizen und Heiztechniken.

Nachfolgend finden Sie unser Sonderstromprodukt „Wärmepumpe“, das als Tarif innerhalb des Geesthachter Netzgebietes für den Bereich Wärmepumpenstrom zur Verfügung steht. Sollten Sie außerhalb wohnen und Interesse haben, sprechen Sie uns gerne an.

Tarife Wärmepumpe 2024

Strom Wärmepumpe (ohne MSB)

  netto brutto*
Arbeitspreis 29,56 ct/kWh 35,17 ct/kWh
Grundpreis** 108,85 €/ Jahr 129,53 €/ Jahr

Preise Messstellenbetrieb MSB

  netto brutto*
Analoge Messeinrichtung (Einzeitenzähler) 5,12 €/ Jahr 6,09 €/ Jahr
Analoge Messeinrichtung (Zweizeitenzähler) 20,39 €/ Jahr 24,26 €/ Jahr
Moderne Messeinrichtung (mME) 16,81 €/ Jahr 20,00 €/ Jahr

* kaufmännisch gerundet; inkl. Umsatzsteuer (derzeit 19%), deren Änderung an den Kunden durchgereicht wird

** der vorgenannte Grundpreis bezieht sich auf die Messung mittels moderner Messeinrichtung (mME)

Tarife Wärmepumpe 2023

Strom Wärmepumpe (ohne MSB)

  netto brutto*
Arbeitspreis 36,84 ct/kWh 43,83 ct/kWh
Grundpreis** 108,85 €/ Jahr 129,53 €/ Jahr

Preise Messstellenbetrieb MSB

  netto brutto*
Analoge Messeinrichtung (Einzeitenzähler) 5,12 €/ Jahr 6,09 €/ Jahr
Analoge Messeinrichtung (Zweizeitenzähler) 20,39 €/ Jahr 24,26 €/ Jahr
Moderne Messeinrichtung (mME) 16,81 €/ Jahr 20,00 €/ Jahr

* kaufmännisch gerundet; inkl. Umsatzsteuer (derzeit 19%), deren Änderung an den Kunden durchgereicht wird

** der vorgenannte Grundpreis bezieht sich auf die Messung mittels moderner Messeinrichtung (mME)

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Bestimmungen zu unserem Tarif Wärmepumpe - gern erläutern wir Ihnen diese persönlich!