FAQ - Wissenswertes
Wissenswertes zur Ablesung und Jahresverbrauchsabrechnung
Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023
Am 1. Februar 2024 haben wir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023 erstellt. Im Kundenportal können Sie Ihre Rechnung aufrufen.
Per E-Mail erhalten Sie diese am 2. Februar im Laufe der zweiten Tageshälfte. Auf dem Postwege dauert es etwas länger.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Abrechnung berücksichtigt Ihren Entlastungsbetrag, sowie den entlastungsfähigen Verbrauch und Preis. Die Aufschlüsselung der einzelnen Beträge unter Berücksichtigung der Energiepreisbremsen der Bundesregierung erläutern wir Ihnen in unseren Beispielrechnungen für Strom, Gas und Fernwärme.
- Die Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme auf 7 % erhalten Sie für Ihren gesamten Jahresverbrauch 2023. Für Strom gelten unverändert 19 % und für Wasser 7 %.
Hier geht zu weiteren Informationen über die Preisbremsen.
Bei der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2022 gab es folgende Besonderheiten:
- Die Abrechnung berücksichtigte die Dezember-Soforthilfe Erdgas und Fernwärme der Bundesregierung.
- Die Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme auf 7 % erhielten Sie für Ihren gesamten Jahresverbrauch 2023. Für Strom galten unverändert 19 % und für Wasser 7 %.
Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sind in den neuen Abschlagsmitteilungen berücksichtigt, die im Februar und März 2023 (also nach der Jahresverbrauchsabrechnung) versendet wurden. Hier geht es zu weiteren Informationen über die Preisbremsen.
Die EEG-Umlage wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft.
Was ist die EEG-Umlage?
Betreiber von EEG-Anlagen, die ihren Strom nach den Vorgaben des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) beispielsweise aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie oder Biomasse produzieren und in das Stromnetz einspeisen, erhalten eine festgelegte Einspeisevergütung. Der von ihnen eingespeiste Strom wird anschließend an der Strombörse weiterverkauft. Die Differenz zwischen dem am Markt gültigen Strompreis und der vorab festgelegten Einspeisevergütung wird dann durch die Einnahmen der EEG-Umlage ausgeglichen.
Abschlag
Als Abschlag werden die regelmäßigen, monatlichen Zahlungen an den Lieferanten bezeichnet. Dieser Abschlag errechnet sich aus den aktuellen Preisen und Ihrem voraussichtlichem Jahresverbrauch. Die Abschlagszahlung erfolgt bei den Stadtwerken Geesthacht in der Regel 11x im Jahr - von Februar bis Dezember. Die Differenz aus den geleisteten Abschlagszahlungen und den tatsächlich angefallenen Kosten wird mit der Jahresabrechnung als Guthaben erstattet oder als Nachzahlung in Rechnung gestellt.
Abschaltbare Lasten Umlage
Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden Vergütungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an Anbieter von sogenannter "Abschaltleistung" ausgeglichen. Anbieter von Abschaltleistung sind z.B. Industriebetriebe, die für einen vereinbarten Zeitraum oder auch kurzfristig auf die Lieferung von Strom verzichten können, wenn im Stromnetz gerade nicht genügend Strom vorhanden ist. Die Übertragungsnetzbetreiber gleichen ihre Zahlungen untereinander aus und legen den Betrag auf alle Letztverbraucher um. Ziel ist eine bessere Netzstabilität und damit eine höhere Versorgungssicherheit.
Bilanzierungsumlage
Marktgebietsverantwortliche sind verpflichtet, Kosten und Erlöse für Regel- und Ausgleichsenergie auf separaten Umlagekonten - getrennt nach SLP- und RLM-Entnahmestellen - zu verbuchen. Für diese Tätigkeit wird die Umlage erhoben. (GaBi Gas)
Brennwert
Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie frei wird, wenn man einen Kubikmeter Erdgas im Normvolumen verbrennt. Er gibt die Kilowattstunden pro Kubikmeter Erdgas an und ist somit der Umrechnungsfaktor von Kubikmeter auf kWh.
Bruttobetrag
Der Bruttobetrag ist der Gesamtbetrag einer Rechnung inklusive der Umsatzsteuer.
CO2 Preis
Der CO2 Preis wird im Brennstoffemissionshandelsgesetz zum Schutz des Klimas behandelt. Er beschreibt die einheitlich festgelegte Kosten, die für die Emissionen von Kohlenstoffdioxid gezahlt werden müssen. Beispielsweise Gaslieferanten sind deshalb verpflichtet, kostenpflichtige Emissionszertifikaten zu erwerben. (BEHG)
EEG Umlage
Die EEG-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. (EEG)
Energiesteuer
Die Energiesteuer ergibt sich aus §2 des Energiesteuergesetzes und wird verbrauchsabhängig bemessen. Mit ihr werden Kraft- und Heizstoffe wie beispielsweise Edgas besteuert. (EnergieStG)
Faktor
Gelegentlich sind Stromzähler in Verwendung, bei denen der Strom bzw. die Spannung mittels eines Faktors (dem sogenannten „Wandlerfaktor“) auf eine besser messbare Größe reduziert wurde. Mit diesem Wandlerfaktor müssen die Verbrauchswerte bei der Abrechnung wieder multipliziert werden. In der Regel beträgt der Faktor jedoch „eins“ und hat damit keine Auswirkungen.
Grundpreis
Mit dem Grundpreis werden die verbrauchsunabhängigen Aufwendungen umgelegt. Die Berechnung erfolgt pro Tag auf Basis einer Jahrespauschale.
Jahresverbrauchsabrechnung
Einmal im Jahr stellen die Stadtwerke Geesthacht Ihre geleisteten Zahlungen (Abschläge) und Ihren tatsächlichen Verbrauch gegenüber. Haben Sie im Voraus durch die Abschläge mehr gezahlt als Sie verbraucht haben, erstatten wir Ihnen ein Guthaben. Haben sie andersherum vorab weniger bezahlt als Sie verbraucht haben, bitten wir Sie um die Nachzahlung der Differenz.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe beschreibt den Betrag, der für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen an die Kommune gezahlt wird. (KAV)
kWh
Die Kilowattstunde ist eine Einheit in der Strom-, Gas- und Wärmeverbräuche abgerechnet werden. Sie gibt die Höhe des Verbrauchs an.
KWK Umlage
Diese Umlage fördert die ressourcenschonende, zeitgleicher Erzeugung von Strom und Wärme. Die entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. (KWKG)
Leistungspreis (Wärme)
Der Leistungspreis ist das von der abgenommenen Wärmemenge unabhängige Entgelt für die an der Übergabestelle von den Stadtwerken Geesthacht bereitgestellte Leistung. Er richtet sich nach dem vereinbarten Anschlusswert des zu versorgenden Grundstückes oder Gebäudes.
Lieferanschrift
Die Lieferanschrift gibt an, wohin die Energie- und Wasserlieferung erfolgt. Ausschlaggebend ist, wo der Zähler verbaut ist. Diese Angabe kann zur tatsächlichen Adresse des Verbrauchers abweichen.
m³
m³ ist die Einheit, in der Gas- und Wasserverbräuche vom Zähler gemessen werden.
Marktlokation (Malo)
Die Marktlokation beschreibt den Ort, an dem Energie entweder erzeugt oder verbraucht wird. Sie dient der eindeutigen Identifizierung.
Messstellenbetreiber (MSB)
Der Messstellenbetreiber (Abk. MSB) stellt Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung sicher. Die auf der Rechnung angedruckte Codenummer gibt an, welchem Messstellenbetreiber sie zugeordnet sind.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb wird als Teil des Grundpreises in Rechnung gestellt. Er spiegelt die Kosten für den Betrieb des Zählers wieder. Im Regelfall erfolgt die Rechnungsstellung vom Lieferanten gegenüber dem Endkunden. (MsbG)
MWh
Die Megawattstunde ist die Einheit, in der Wärmeverbräuche gemessen werden. Sie gibt die Höhe des Verbrauchs an.
Nachtstrom (NT)
Nachtstrom beschreibt elektrische Energie, die bei Nacht geliefert wird (1.10.-31.3. 21-7 Uhr/1.4.-30.9. 20-7 Uhr). Dies setzt technisch voraus, dass der Nachtstromverbrauch über einen Zweitarifstromzähler erfasst wird.
Nettobetrag
Der Nettobetrag ist der reine Betrag einer in Rechnung gestellten Dienstleistung excl. Umsatzsteuer.
Netzbetreiber (NB)
Der Netzbetreiber ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes verantwortlich. Die auf der Rechnung angedruckte Codenummer gibt an, welchem Netzbetreiber sie zugeordnet sind.
Netzentgelt
Netzentgelte sind Kosten für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Auch bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben. (StromNEV/GasNEV)
NEV Umlage (§19)
Diese Umlage finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der StromNetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore Umlage (§17)
Diese Umlage sichert die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. (ENWG)
Produkt
Das Produkt betitelt den von Ihnen gewählten Vertrag. Das Produkt kann unter Einhaltung der entsprechenden AGB gewechselt werden. Sollten Sie für Strom und Gas keinen Sondervertrag abgeschlossen haben, befinden Sie sich automatisch in der Grundversorgung.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ergibt sich aus § 3 des Stromsteuergesetzes und wird verbrauchsabhängig bemessen. (StromStG)
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) wird auf Waren und Dienstleistungen erhoben und vom Einnehmenden an das Finanzamt abgeführt. Sie ist eine zentrale Einnahmequelle des Staates. (UStG)
Verbrauchspreis/Arbeitspreis
Mit dem Verbrauchspreis (häufig auch Arbeitspreis) werden die Kosten für den Verbrauch pro kWh/m³ bezeichnet.
Zähler
Der Zähler ist das Messgerät für den Verbrauch von Elektrizität oder Gas.
Zählwerk
Das Zählwerk ist Bestandteil des Zählers. Ein Zähler kann mehre Zählwerke haben. Sie geben z.B. an, in welcher Zeit Energie bezogen wird (Tag oder Nacht).
Zustandszahl
Mit der Zustandszahl wird die im Betriebszustand gemessene Erdgasmenge (abhängig von Druck und Temperatur) in den Normzustand umgerechnet. Als Normzustand bezeichnet man das Volumen eines Gases bei der Temperatur von Null Grad Celsius und einem Druck von 1.013,25 mbar.
Zum Ende des Jahres finden die Zählerstandsablesungen und damit die Erfassung Ihrer Verbrauchsdaten statt. Anschließend erstellen wir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, die wir immer Ende Januar des Folgejahres versenden.
Ihre Abschlagszahlungen errechnen wir aus Ihrem Vorjahresverbrauch. Liegen uns dazu noch keine Angaben vor, schätzen wir den Jahresverbrauch und ermitteln daraus den zu zahlenden Abschlag.
Der erste Abschlag ist im Februar und der letzte Abschlag im Dezember fällig. Die während des Abrechnungsjahres geleisteten Abschlagszahlungen werden auf die ermittelte Jahresverbrauchsabrechnung angerechnet. Haben Sie mehr gezahlt als Sie verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift. Sollten Sie mehr verbraucht als über die Abschläge gezahlt haben, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Gerne besprechen wir mit Ihnen auch die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Wie rechne ich von MWh auf kWh um?
Der Umrechnungsfaktor von MWh auf kWh beträgt 1000. Beispiel: 6 MWh x 1000 = 6000 kWh
Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis wird für die tatsächlich verbrauchte Energie erhoben. Sie können diesen Wert auf Ihrem Wärmemengenzähler ablesen.
Was ist der Messpreis?
Für einige Anlagen fällt ein jährlicher Messpreis für den Betrieb der Messeinrichtung an.
Was ist der Leistungspreis?
Der Leistungspreis wird für die anteilige Nutzung des Wärmenetzes und aller vorgelagerten Anlagen erhoben.
Wie wird mein Leistungspreis berechnet?
Ihr Heizungsbauer bzw. -planer legt die Anschlussleistung Ihres Gebäudes fest. Dieser Wert wird mit dem geltenden Leistungspreis multipliziert und dann einmal im Jahr abgerechnet.
Woher kenne ich die Anschlussleistung?
Für die Berechnung der Anschlussleistung werden die m² des Gebäudes mit dem Wärmebedarf pro m² multipliziert. Dieser Wert wird anschließend durch die Vollbenutzungsstunden geteilt.
Wie werden die Vollbenutzungsstunden ermittelt?
Ist die Heizungsanlage zu 100 % ausgelastet, sprechen wir von Vollnutzung. Die Anzahl der ausgewiesenen Vollbenutzungsstunden hängt von der Gebäudequalität (z.B. Altbau oder Neubau) und der Gebäudenutzung (Privathaushalt oder Gewerbe) ab.
Wie wird der Abschlag bestimmt?
Die Höhe Ihres Abschlags basiert auf Ihrem Vorjahresverbrauch. Die Gesamtkosten werden auf 11 gleiche Abschläge aufgeteilt, die Sie in den Monaten Februar bis Dezember zahlen.
Ihre Gesamtkosten setzen sich aus allen genannten Preisbestandsteilen zusammen, die Sie auf Ihrem Preisblatt finden.
Gesamtkosten= Arbeitspreis x Verbrauch + Leistungspreis x Anschlussleistung + Messpreis
Abschlag = Gesamtkosten / 11
Wie wird der Abschlag bestimmt, wenn noch keine Vorjahresverbräuche vorliegen?
In diesem Fall berechnet unser Technikteam Ihren Abschlag auf Basis der Verbrauchsprognose beim Einbau Ihres Wärmemengenzählers.
Wie lese ich meinen Zähler ab?
Ausgangszustand (Display-Anzeige): Keine Anzeige
Aktion: Rote Taste 1 x kurz drücken
Display-Anzeige: Wert der Wärmemenge in MWh notieren (Zahlen im Rahmen sind Nachkommastellen)
Wie kann ich meinen Wärmeverbrauch reduzieren?
Wenn Sie Ihren Wärmeverbrauch reduzieren möchten, empfehlen sich die Optimierung der Heizungstechnik sowie die Dämmung des Gebäudes.
Falls der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung angebracht ist, finden Sie ihn normalerweise im Treppenhaus oder im Keller. Ist das nicht der Fall, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
Ihre Zählernummer befindet sich in der Regel direkt am Strom-, Gas- oder Wasserzähler selbst.
Außerdem finden Sie Ihre Zählernummer auf allen Rechnungen, die Sie von den Stadtwerken Geesthacht erhalten. Sie stehen auf den Seiten Strom, Gas und Wasser jeweils direkt oben im Bereich "Vertragsdaten".
In den meisten Haushalten und Betrieben gibt es einen Ein-Tarif-Zähler. Haben Sie einen schwarzen Ferraris-Stromzähler, dann lesen Sie einfach den vollständigen Zählerstand ohne Nachkommastellen ab.
Besitzt Ihr Zähler bereits ein digitales Display, achten Sie darauf, dass vorne im Display die sog. OBIS Kennzahl 1.8.0 steht. Ist dies nicht der Fall, betätigen Sie einfach den Taster auf Ihrem Zähler, sofern einer vorhanden ist. Dies kann je nach Zählertyp variieren. Alternativ können Sie auch einen Moment warten, denn die Anzeige rolliert automatisch.
Bei einem Gaszähler lesen Sie Ihren Zählerstand ganz einfach ohne die Nachkommastellen (rote markierte Zahlen) vom rollierenden Zählwerk ab.
In der Regel befindet sich Ihr Wasserzähler im Keller Ihres Hauses, meistens auf „Kniehöhe“. In manchen Fällen kann sich der Zähler aber auch in der Wohnung befinden (z.B. in der Küche oder im Badezimmer).
Bei Mehrfamilienhäusern ist nur der Hauptwasserzähler für die Stadtwerke relevant. Zwischenzähler werden durch die Vermieter bzw. Hausverwaltungen abgelesen und abgerechnet.
Für die Verbrauchsabrechnung benötigen wir Ihre Angabe in Kubikmeter inklusive der ersten drei Stellen nach dem Komma.
In der Regel befindet sich Ihr Wärmemengenzähler im Keller Ihres Hauses im Hausanschlussraum oder im Heizungsraum.
Ausgangszustand (Display-Anzeige): Keine Anzeige
Aktion: Rote Taste 1 x kurz drücken
Display-Anzeige: Wert der Wärmemenge in MWh notieren (Zahlen im Rahmen sind Nachkommastellen)
Im Zuge der Jahresablesung kommt kein Ableser mehr zu Ihnen nach Hause, stattdessen lesen Sie ganz bequem selbst ab. Sie können uns Ihren Zählerstand einfach über das Kundenportal, per Smartphone und QR-Code oder über die Ablesekarte in Ihrem persönlichen Anschreiben mitteilen.
Die Kunden, deren E-Mail-Adresse wir bereits bekommen haben, erhalten schon Mitte November eine Mail mit der Bitte zur Selbstablesung. Das geht nicht nur schneller, sondern spart auch Papier. Wenn Sie bei der nächsten Ablesung ebenfalls vorab per Mail informiert werden möchten, nennen Sie uns einfach Ihre aktuelle E-Mail-Adresse.
Unsere Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite Kontakt.
Wissenswertes zum Kundenservice
Ihr Wunschprodukt können Sie am besten ganz einfach online bestellen. Darüber hinaus ist unser Kundenservice in Geesthacht, Schwarzenbek und Büchen persönlich für Sie da. Sie können sich natürlich auch telefonisch unter 04152 929-300 oder per Mail an service@stadtwerke-geesthacht.de bei uns melden. Sagen Sie uns einfach, was Sie benötigen, den Rest erledigen wir für Sie.
Hier geht es zur Onlinebestellung für Strom.
Hier geht es zur Onlinebestellung für Erdgas.
Hier geht es zur Onlinebestellung für Internet, Telefonie und TV.
Unser Kundenservice ist in Geesthacht, Schwarzenbek und Büchen persönlich für Sie da. Unsere Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite Kontakt.
Das Kundenportal der Stadtwerke Geesthacht ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Im Kundenportal Energie können Sie uns ganz bequem Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen, Ihre Stammdaten ändern, Ihren monatlichen Abschlag anpassen oder uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilen.
Wichtige Dokumente oder Rechnungen wie die Jahresverbrauchsabrechnungen sind hier bereits am Tag der Erstellung für Sie abrufbar.
Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, buchen wir den fälligen Betrag ganz automatisch immer in der richtigen Höhe und fristgerecht von Ihrem Konto ab.
Füllen Sie dafür einfach unser SEPA-Formular aus oder hinterlegen Sie Ihre Bankverbindung im Kundenportal.
Ihre Abschlagszahlungen errechnen wir aus Ihrem Vorjahresverbrauch. Liegen uns dazu noch keine Angaben vor, prognostizieren wir den Jahresverbrauch und ermitteln aus diesem Schätzwert den zu zahlenden Abschlag.
Der erste Abschlag ist im Februar und der letzte Abschlag im Dezember fällig. Die während des Abrechnungsjahres geleisteten Abschlagszahlungen werden auf die ermittelte Jahresverbrauchsabrechnung angerechnet.
Wenn Ihre im Jahr gezahlten Abschläge höher sind als der tatsächliche Verbrauch, erhalten Sie zum Jahresende eine Gutschrift. Haben Sie mehr verbraucht als Sie über Ihre Abschläge bezahlt haben, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Sollte sich Ihr Verbrauchsverhalten ändern, weil beispielsweise eine Person ein- oder ausgezogen ist, passen wir Ihren Abschlag natürlich gerne an.
Wenn Sie in ein neues Zuhause umziehen, können Sie Ihr Strom- oder Gasprodukt ganz einfach mitnehmen. Sie möchten uns einen Ein- oder Auszug mitteilen? Nutzen Sie dafür einfach unseren Umzugsservice.
Wussten Sie, dass Sie sich als Kunde der Stadtwerke außerdem bis zu 20 Umzugskartons kostenlos leihen können? Alle Informationen finden Sie hier.
Ihre Zählernummer befindet sich in der Regel direkt am Strom-, Gas- oder Wasserzähler selbst.
Außerdem finden Sie Ihre Zählernummer auf allen Rechnungen, die Sie von den Stadtwerken Geesthacht erhalten. Sie stehen auf den Seiten Strom, Gas und Wasser jeweils direkt oben im Bereich "Vertragsdaten".
Ihren aktuellen Zählerstand können Sie uns ganz einfach rund um die Uhr in unserem Kundenportal mitteilen. Oder Sie kommen uns besuchen: Unser Kundenservice ist in Geesthacht, Schwarzenbek und Büchen persönlich für Sie da. Unsere Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite Kontakt.
Der Strompreis setzt sich aus dem Energiepreis, also dem Grundpreis und dem Arbeitspreis, also dem verbrauchsabhängigen Preis, zusammen. Hinzu kommen die Stromsteuer (Ökosteuer), die EEG-Umlage, Umsatzsteuer, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, die Offshore-Umlage und die KWK-Umlage. Rund 75% des Strompreises setzen sich demnach aus staatlich festgelegten und regulierten Bestandteilen zusammen. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass wir nur 25% des Strompreises beeinflussen können.
Wissenswertes zur Sicherheit im eigenen Zuhause
Sie erreichen unseren Störungsdienst für Energie & Wasser 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche unter 04152 772-99 und für den Bereich Media immer Montag bis Freitag von 7-22 und Samstag von 8-14 Uhr unter 04152 929-123.
Erdgas ist ein Brennstoff, der von Natur aus geruchlos ist. Den typischen Gasgeruch (faule Eier) erhält es erst durch Geruchsstoffe, sogenannte Odoriermittel, die dem Gas zugesetzt werden. Ausströmendes Gas kann dadurch schnell und bereits in geringer Menge wahrgenommen werden.
Was tun bei Gasgeruch?
- Ruhe bewahren
Unsere Nase nimmt schon kleinste Mengen ausströmenden Gases wahr, dies ist noch kein Grund zur Panik. - Keine Funken und keine Flammen
Strömt Gas aus, ist offenes Feuer lebensgefährlich. Auch Funken elektrischer Geräte können eine Explosion auslösen. Bitte daher nicht rauchen, kein Feuerzeug benutzen und keine Licht- und Geräteschalter betätigen. - Gashahn zu
Schließen Sie bitte die Absperreinrichtungen der Gasleitungen. - Fenster auf
Frische Luft sorgt dafür, dass die Gaskonzentration im Raum sinkt. Daher möglichst durch Öffnung der Fenster und Türen für Durchzug sorgen. Achtung: Keine Dunstabzugshauben oder Ventilatoren einschalten! - Mitbewohner warnen
Warnen Sie die Mitbewohner des Hauses und verlassen Sie dieses anschließend ruhig, aber zügig. Bitte nutzen Sie nicht die Klingel, sondern klopfen Sie an die Tür. - Stadtwerke Geesthacht anrufen
Unter der Störungsnummer 04152 772-99 erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Geesthacht rund um die Uhr. Sollten Sie unsere Telefonnummer einmal nicht zur Hand haben, können Sie auch die 112 wählen und die Feuerwehr benachrichtigen. Auch beim Telefonieren können Funken entstehen. Rufen Sie daher bitte nur von außerhalb des Hauses an.
Wissenswertes zum Energiesparen
Tipps zum Thema Heizenergie sparen finden Sie auf unserer Seite Energiesparen.
Tipps zum Thema Strom sparen finden Sie auf unserer Seite Energiesparen.
Wissenswertes zu Umwelt und Ökologie
Ein gutes Klima und eine grüne Zukunft für unsere Region sind uns bei den Stadtwerken Geesthacht besonders wichtig. Deshalb beliefern wir unsere Privatkunden bereits ganz automatisch mit 100% Ökostrom - ohne Aufpreis.
Durch den stetigen Ausbau der E-Ladestationen in unserer Region, die Kraft-Wärme-Produktion in umweltfreundlichen Blockheizkraftwerken sowie die Installation von Photovoltaikanalagen im privaten und öffentlichen Raum treiben wir die Energiewende voran.
Dazu gehört auch aktiver Umweltschutz: Wir verzichten auf heliumgefüllte Luftballons sowie anderes unnötiges Plastik und verschenken bienenfreundliche Blumensaatmischungen an Kunden, um gemeinsam die Insektenvielfalt aufrecht zu erhalten.
Durch Spenden und Sponsoring unterstützen wir außerdem zahlreiche Projekte und Vereine in der Region und setzen uns für ein starkes Miteinander ein.
Unsere umweltfreundliche Fernwärme wird in drei hocheffizienten Blockheizkraftwerken (BHKW) erzeugt und als heißes Wasser in das Geesthachter Fernwärmenetz eingespeist. Dank umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung können wir dabei einen Teil unseres Stroms selbst produzieren.
Wir beliefern alle Privatkunden ganz automatisch und ohne Aufpreis mit 100% Ökostrom. Ein Teil davon erzeugen wir wie beschrieben direkt in der Region, der restliche Strom wird zu 100% aus Wasserkraft gewonnen.
Wissenswertes zu Messstellenbetrieb und modernen Messeinrichtungen
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verpflichtet den grundzuständigen Messstellenbetreiber (kurz: MSB) zum Einbau der modernen Messeinrichtungen (kurz: mMe).
Der Zählerwechsel ist kostenlos.
Für den Messstellenbetrieb wird ein Entgelt entsprechend der gesetzlich festgelegten Preisobergrenze i.H.v. 20 € (brutto) pro Jahr erhoben. Die Entgelte fallen in der jeweils vom Netzbetreiber oder Messtellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellten Höhe an. Es sind die für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Entgelte auf Basis der in der Verbrauchsstellenübersicht genannten Spannungsebenen und Messeinrichtungen angegeben. Maßgeblich für die Abrechnung gegenüber dem Kunden sind jedoch die tatsächlichen Spannungsebenen und Messeinrichtungen und die tatsächlich beim Lieferanten anfallenden Entgelte.
Nein, bei den für den Tausch ausgewählten Zählern läuft die Eichfrist ab. Ungeeichte Zähler dürfen nicht verwendet werden.
Nein, die Erfassung des Zählerstands erfolgt weiterhin vor Ort durch die Selbstablesung oder einen Ableser der Stadtwerke Geesthacht. Einen elektronischen Kommunikationsweg zum Messstellenbetrieb gibt es nicht.
Ja, die Daten werden zwar elektronisch im Zähler erfasst, eine Weitergabe erfolgt allerdings nicht. Für die Übermittlung an den Messstellenbetrieb ist weiterhin eine Selbstablesung bzw. ein beauftragter Ableser erforderlich.
Nein, die historischen Verbrauchswerte sowie der Leistungswert werden nur nach Eingabe der individuellen PIN angezeigt.
Ja, allerdings muss dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gewährleisten.
Wissenswertes zur Heizung und Fernwärme
Als Fernwärme bezeichnet man die Wärmelieferung zur Versorgung von Gebäuden mit Warmwasser und Raumwärme. Der Transport der Wärme erfolgt in einem gedämmten Rohrsystem bis ins Haus. Unsere Fernwärme wird in drei hocheffizienten Blockheizkraftwerken (BHKW) erzeugt und als heißes Wasser in unser Geesthachter Fernwärmenetz eingespeist. Dank umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen wir in unseren BHKW auch einen Teil unseres Stroms selbst.
Prüfen Sie hier im ersten Schritt gerne, ob unsere Fernwärme bereits in Ihrer Straße verfügbar ist. Ist dies der Fall, erstellen wir gerne ein unverbindliches Angebot für Sie. Wir prüfen die Machbarkeit, schließen Ihr Haus ans Wärmenetz an und installieren die Übergabestation. Ein Heizungsunternehmen Ihrer Wahl nimmt abschließend den Anschluss Ihrer Heizung im Haus vor.
Unsere Fernwärme ist bei Ihnen noch nicht verfügbar? Bleiben Sie gerne mit uns in Kontakt und auf Wunsch informieren wir Sie über geplante Ausbaumaßnahmen. Ihren Ansprechpartner Daniel Kleemann erreichen Sie unter 04152 929-170.
Unsere Fernwärme wird in drei hocheffizienten Blockheizkraftwerken (BHKW) erzeugt und als heißes Wasser in unser umfangreiches Geesthachter Fernwärmenetz eingespeist. Dabei erzeugen wir einen Teil unseres Stroms in umweltfreundlicher Koppelproduktion von Strom und Wärme bereits selbst.
Die optimale Zimmertemperatur beträgt 22°C.
Je nach Wetterlage und Außentemperatur variiert die Heizperiode natürlich. Im Durchschnitt startet die Heizperiode etwa im Oktober und dauert bis April an.
Wann sich eine neue Heizung lohnt, hängt immer vom jeweiligen Bestands-Heizsystem ab. Öl, Gas und Wärmepumpenheizungen haben eine unterschiedliche Lebensdauer, weshalb eine genaue Abschätzung der Laufzeit ohne Sichtung schwierig ist. In der Regel haben Heizungsanlagen eine ungefähre Lebensdauer von 20-25 Jahren. Diese hängt allerdings auch stark von der Effizienz des Wärmemediums (Heizkörper, Fußbodenheizung etc.) ab.
Im Zuge einer energetischen Sanierung kann es sich durchaus lohnen, Ihre Heizanlage prüfen zu lassen. Sprechen Sie uns dazu einfach an und wir vereinbaren einen Termin.
Sorgenfrei und umweltfreundlich heizen - das geht am besten mit den Stadtwerken Geesthacht an Ihrer Seite. Beim Wärme-Contracting planen, installieren und betreiben wir Ihre Heizungsanlage.
Sie zahlen zehn Jahre lang einen monatlichen Grundpreis sowie die Verbrauchskosten für unser umweltschonendes Erdgas. Nach zehn Jahren geht die Heizungsanlage in Ihr Eigentum über und der monatliche Grundpreis entfällt. Bei entsprechender Wartung kann die Anlage in der Regel noch weitere fünf bis zehn Jahre oder länger betrieben werden.
Ihren Ansprechpartner Volker Sack erreichen Sie unter 04152 929-330.
Bei der Energielieferung durch die Stadtwerke erhalten Sie von uns das Erdgas, welches in Ihre Heizungsanlage eingespeist wird. Für Ihre Heizungsanlage, die das Gas anschließend in Wärme umwandelt, sind Sie selbst verantwortlich.
Beim Wärme-Contracting bekommen Sie alles aus einer Hand: Wir als Stadtwerke Geesthacht beliefern Sie zuverlässig mit Erdgas und übernehmen zusätzlich die Planung, Installation und Wartung Ihrer Heizanlage gegen eine monatliche Gebühr.
Optimal ist eine jährliche Wartung Ihrer Heizungsanlage.
Wenn Sie einen Neubau planen, empfiehlt es sich, gleich über den passenden Anschluss an unser Fernwärmenetz nachzudenken. Eine Baustelle besteht bereits und so muss auf Ihrem Grundstück anschließend nicht erneut gegraben werden.
Prüfen Sie zunächst auf unserer Website die Verfügbarkeit unserer Fernwärme in Ihrer Straße. Vereinbaren Sie einen telefonischen Termin mit unseren Zuhause-Experten, die Sie gerne beraten und das passende Angebot für Sie erstellen.
Machen Sie zunächst den Verfügbarkeitscheck auf unserer Website.
Liegt Ihr Zuhause bereits am Fernwärmenetz? Wir unterbreiten Ihnen gerne ein persönliches Angebot für Ihren Anschluss an die umweltfreundliche Wärme der Zukunft. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Kein Treffer? Lassen Sie uns trotzdem in Kontakt bleiben. Wir bauen unser Fernwärmenetz für Geesthacht ständig weiter aus und sind zukünftig vielleicht auch in Ihrer Straße verfügbar.
Wissenswertes zum Thema Gasversorgung sowie Kosten und Entlastungen für Gas- und Fernwärmekunden
Schon vor dem Ukraine-Krieg sind die Gaspreise durch wirtschaftliche Aufholeffekte nach den Corona-Lockdowns deutlich gestiegen. Der Hauptgrund ist jedoch, dass die eigentlich vertraglich zugesicherten Gasmengen nur zu einem kleinen Teil liefert und so eine künstliche Knappheit und sehr viel Unsicherheit auf dem Gasmarkt erzeugt hat. Das treibt die Preise in weiter die Höhe.
Um das fehlende Gas zu ersetzen und die Abhängigkeit von Russland zu verringern, wird auch mehr Flüssigerdgas (LNG) importiert. LNG wird unter Druck tiefgekühlt, flüssig per Schiff transportiert, in Terminals dann wieder erwärmt und dann in die Gasnetze eingespeist. Durch diesen aufwendigen Prozess ist LNG deutlich teurer als Erdgas, das durch eine Pipeline transportiert wird.
Die höheren Importpreise für Gas kommen nach und nach über reguläre Preisanpassungen sowie die ab 1. Oktober 2022 gültigen neuen Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlagen bei allen Gasverbrauchern an. Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung angekündigt, die Gasbeschaffungsumlage wieder aufzuheben. Die gesetzliche Umsetzung steht jedoch noch aus.
Wir haben langfristig ausreichende Energiemengen beschafft, um unsere Bestandskunden im Segment Privathaushalte und Kleingewerbe auf absehbare Zeit mit Strom, Gas und Wärme zu beliefern.
Es gibt drei verschiedene Gasumlagen: Die Gasbeschaffungsumlage, die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage. Die Bilanzierungsumlage gibt es schon länger, aber sie war bis zum 1. Oktober 2022 immer = Null. Die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage wurden zum 1. Oktober 2022 neu eingeführt. Die Gasbeschaffungsumlage wurde dann jedoch rückwirkend wieder außer Kraft gesetzt, sodass sie nicht wirksam wurde.
Die Gasbeschaffungsumlage wurde zum 1. Oktober 2022 eingeführt, aber rückwirkend wieder außer Kraft gesetzt. Sie sollte den Importeuren von Erdgas aus Russland 90 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung ersetzen.
Die neu eingeführte Gasspeicherumlage ersetzt dem deutschen Unternehmen Trading Hub Europe GmbH (THE) die Kosten, die ihm zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland entstehen. Dazu zählt insbesondere der Gaseinkauf, mit dem die deutschen Gasspeicher im ersten Schritt bis zum 1. November 2022 zu 95 Prozent gefüllt werden sollen. Die THE GmbH ist für die gesamte Gasmarkt-Organisation in Deutschland zuständig.
Die Bilanzierungsumlage wird erhoben, um die Kosten für die Ausgleichs- und Regelenergie zu decken. Diese Energie wird verwendet, um das Gasnetz stabil zu halten, wenn Gaseinspeisung und Gasverbrauch unerwartet schwanken.
Wissenswertes zu Internet, Telefonie & TV
Warum ist ein Glasfaseranschluss bis ins Haus so wichtig?
Unser Leben wird immer digitaler und die zu übertragende Datenmenge steigt stetig an. Damit wir alle Dienste auch in Zukunft bequem und uneingeschränkt nutzen können, benötigt jedes Haus bzw. jede Wohnung einen eigenen Netzanschluss.
Weitere Informationen zum digitalen Ausbau finden Sie hier.
Wo sehe ich den aktuellen Ausbaustand?
Den aktuellen Ausbaustand Ihrer Straße finden Sie in unserer Verfügbarkeitsabfrage. Sollten Sie nicht im Ausbaugebiet wohnen, nehmen wir Sie gerne unverbindlich in unsere Interessentenliste auf und melden uns bei Ihnen, sobald ein Ausbau geplant ist.
Wie kommt das Kabel in mein Haus?
In den meisten Fällen ist es möglich, das Leerrohr für die Glasfaserleitung unterirdisch mit Hilfe einer Pressung oder durch eine Bohrspülung zu verlegen. Dafür muss kein Graben ausgehoben werden, es wird lediglich ein kleines Kopfloch am Haus geöffnet. Wenn das Kabel aufgrund der Gegebenheiten vor Ort nicht unterirdisch verlegt werden kann, muss ein Graben ausgehoben werden. Die Grabentiefe bzw. -breite kann variieren. Im Regelfall ist der Graben 60 cm tief und 30 cm breit. Für eine komplette Wiederherstellung des vorgefundenen Erstzustandes sorgen die Stadtwerke Geesthacht.
Das Glasfaserkabel selbst wird durch ein kleines Bohrloch in Ihr Haus gelegt. Nach der Verlegung wird dieses wieder wasser- und gasdicht verschlossen. Das Glasfaserkabel endet direkt am Netzabschlussgerät (Wandler), welches sich oft im Keller oder an der Hauswand befindet. Die Verkabelung Ihres Zuhauses dauert in der Regel nur einen Tag.
Ein Video zur Herstellung des Netzanschlusses finden Sie hier.
Mein gewünschter Glasfaser-Anschlusspunkt ist weiter als 15 Meter von der Straße entfernt. Was bedeutet das für meine Kosten?
Während des Aktionszeitraumes ist die Verlegung des Anschlusses bis 15 Meter auf dem privaten Grundstück kostenlos. Ab dem 16. Meter berechnen die Stadtwerke Geesthacht 39 € pro laufenden Meter. Eigenleistungen sind erst ab 30 Metern möglich. Für Ihre individuelle Hausbegehung vereinbaren wir gerne einen Termin mit Ihnen vor Ort.
Was muss ich bei meiner Innenhausverkabelung beachten?
Wir installieren das Netzabschlussgerät, die sogenannte Genexis Box, in Ihrem Keller bzw. Erdgeschoss und verbinden es anschließend mit Ihrer FritzBox. Diese Genexis Box ist ein Wandler, der das Glasfasersignal in ein für Telefon, Fernseher und PC lesbares elektrisches Signal umwandelt. Das Koaxialkabel für den Fernseher kann direkt über einen RF-Stecker an den Wandler angeschlossen werden. Damit Sie alle TV- und Radiosender empfangen können, muss Ihr Koax-Netz Frequenzen bis 862 MHz übertragen können. Zusätzlich empfehlen wir, für die Internetanbindung Ihres Computers sowie die Anbindung unserer FritzBox CAT 5e- bis CAT 7-Kabel zu verwenden, um die gesamte Kapazität übertragen zu können. Am besten entscheiden Sie sich für ein CAT 7-Kabel, um auch zukünftig bestmöglich ausgerüstet zu sein.
Da Sie für die Verkabelung in Ihrem Zuhause selbst verantwortlich sind, können Sie entscheiden, wer diese durchführt. Die Stadtwerke Geesthacht empfehlen Ihnen allerdings, alle Verkabelungsarbeiten nur von Fachunternehmen durchführen zu lassen. So vermeiden Sie Übertragungsfehler durch eine falsche Installation und daraus resultierende, kostenpflichtige Entstörungseinsätze der Stadtwerke Geesthacht. Für die Innenhausverkabelung stehen Ihnen Fachleute aus der Region mit Rat und Tat zur Seite und nahezu alle Elektriker vor Ort sind mit unserem System vertraut. Sollten Sie bei der Suche nach dem richtigen Partner Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Hinweise zur Innenhausverkabelung finden Sie hier.
Ist das TV Signal abhängig von der gebuchten Geschwindigkeit?
Nein. Wir separieren das TV-Signal von unserem Internetdienst, sodass die von Ihnen gebuchte Geschwindigkeit keinen Einfluss auf Ihr TV-Erlebnis hat.
Wann wird der Netzanschluss gelegt?
Bei einem Neubau wird bei der Verlegung des Stromanschlusses automatisch ein kleines Leerrohr mit in den Graben gelegt. Sobald dies erfolgt ist, freuen wir uns über eine kurze Info von Ihnen, sodass wir anschließend eine Hausbegehung mit Ihnen durchführen können. Im Idealfall hat der Elektriker zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Verkabelung angefangen.
Bei einem Bestandsgebäude wird der Anschluss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Begehung hergestellt. Da die Nachfrage nach neuen Anschlüssen und die Anzahl der Aufträge bei den Baufirmen sehr hoch sind, bitten wir um Verständnis, wenn es in Einzelfällen auch mal etwas länger dauert.
Was passiert bei der Hausbegehung?
In der Hausbegehung, die wir stets vor Beginn der Erdarbeiten mit Ihnen durchführen, werden der eigentliche Bau des Anschlusses und die dazugehörige Technik im Haus besprochen. In einem Protokoll werden der Einführungspunkt und der Leitungsverlauf dokumentiert, damit die Baufirma direkt starten kann.
Mein Netzanschluss ist fertig. Wie geht es jetzt weiter?
Sobald der Netzanschluss fertig montiert ist, kündigen wir Ihren alten Vertrag und beantragen gleichzeitig die Rufnummernmitnahme (Portierung) bei Ihrem alten Anbieter. Sobald wir eine Rückmeldung bekommen, werden Sie von uns informiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Ihre Vertragslaufzeit mit dem aktuellen Anbieter keinerlei Einfluss haben.
Eine vorzeitige Einreichung der Portierung ist nur auf Ihren ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch hin möglich – beispielsweise, wenn Ihre Vertragslaufzeit vor Fertigstellung des Netzanschlusses ausläuft.
Was passiert am Anschaltungstag?
Zwischen 6 und 12 Uhr stellt Ihr alter Anbieter sein Signal ab und übergibt Ihre Rufnummern an die Stadtwerke Geesthacht. Einer unserer Mitarbeiter oder ein Techniker einer unserer Partnerunternehmen bringt die Fritz!Box mit und installiert diese in Ihrem Zuhause. Anschließend führt er einen Funktionstest für TV und Telefon sowie einen Geschwindigkeitstest für die Internetverbindung durch.
Ich kann am Portierungstag nicht zu Hause sein. Gibt es eine Alternative?
Sollten Sie keine Zeit haben, reicht es auch, wenn eine Person Ihres Vertrauens über 18 Jahre an diesem Tag vor Ort ist. Ist dies nicht möglich, melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice und wir verlegen den Termin für Sie. Alternativ können Sie Ihre Fritz!Box auch nach Rücksprache bei unserem Kundenservice abholen und selbst installieren.
Bitte beachten Sie allerdings, dass Ihr Anbieter die Rufnummern am vorgegebenen Tag abschaltet. Diese Abschaltung kann nicht verschoben werden.
Die Stadtwerke-Cloud gibt Ihnen Flexibilität und bietet Ihren wertvollsten Daten größtmögliche Sicherheit. Denn alle Daten werden mehrfach gesichert und unser zertifiziertes Rechenzentrum befindet sich in Norddeutschland. Damit unterliegen Ihre Daten den deutschen Datenschutzgesetzen und können zu keiner Zeit von Dritten eingesehen werden.
Ob Urlaubsfotos, Lieblingsmusik oder alle anderen wichtigen Dokumente. Speichern Sie ganz einfach bis zu einem TB Datenvolumen. Als Kunde der Stadtwerke Geesthacht bekommen Sie außerdem 50 GB Cloud-Speicher kostenlos.
Wissenswertes zum Thema Photovoltaik
Photovoltaik bezeichnet die Gewinnung elektrischer Energie aus der Sonnenstrahlung. Mit modernster Solartechnik produzieren Sie Ihren Ökostrom ganz einfach selbst - und zwar da, wo er auch verbraucht wird. Mit uns als Partner sparen Sie langfristig Energiekosten und schützen gleichzeitig das Klima in unserer Region. Es ist Ihr Strom: Was Sie nicht selbst verbrauchen, wird ins öffentliche Netz eingespeist. Im Gegenzug erhalten Sie eine Vergütung. Eine Besonderheit ist das sogenannte "Balkonkraftwerk", über das wir weiter unten informieren.
Das Ziel von Photovoltaik ist die regenerative Eigenstromversorgung. Mittels Sonnenenergie produzieren Sie Ihren Ökostrom dort, wo er gebraucht wird, einfach selbst. So sparen Sie langfristig Energiekosten und schützen gleichzeitig das Klima in unserer Region. Solarthermie hingegen ist eine regenerative Art der Wärmeerzeugung, bei der Sonnenenergie in thermische Energie umgewandelt wird.
Die sogenannten "Balkonkraftwerke" sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 600 Watt. Mit kleinen Solarmodulen auf dem Balkon oder der Terrasse lässt sich so eigener Strom leicht erzeugen.
Nach Zustimmung Ihres Vermieters können Sie wie folgt vorgehen:
- Die steckerfertige Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 600 Watt muss bei der Bundesnetzagentur registriert werden: www.marktstammdatenregister.de/MaStR.
- Auch eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber, also den Stadtwerken Geesthacht, ist erforderlich. Das Formular gibt es unter: www.stadtwerke-geesthacht.de/netzanschluss ➝ Informationen für Installateure ➝ Strom Niederspannung ➝ Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage mit 600 VA. Bitte beachten: Solarmodule und technische Installationen sind nicht bei den Stadtwerken Geesthacht erhältlich.
- Die Installation sollte aus Sicherheitsgründen eine Elektrofachkraft durchführen, um eine Überlastung des Stromkreises zu vermeiden. Weiterhin sollte sie über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Wieland-Stecker) angeschlossen werden.
- Anmeldung bei der Gebäudeversicherung
- Die Inbetriebnahme benötigt einen Zweirichtungszähler. Bitte wenden Sie sich für einen kostenlosen Wechsel an uns.
Unser Technik-Team ist bei Fragen gern für Sie da: netzanschluss@stadtwerke-geesthacht.de, Tel.: 04152 929-230
Ja, auch auf Flachdächern kann eine Photovoltaik-Anlage installiert werden.
Die maximale Menge des zu produzierenden Stroms hängt von der Größe und Art der Anlage ab. Lassen Sie sich gerne von unseren Zuhause-Experten persönlich beraten.
Die Photovoltaikanlage ist bei normalen Wetterbedingungen äußerst beständig. Die Anlage ist robust und hält auch schlechteren Wetterverhältnissen stand.
Wenn die Sonne mal nicht scheint, brauchen Sie aber nicht befürchten, dass Sie ohne Strom auskommen müssen. Nachts und bei wenig Sonneneinstrahlung nutzt die Anlage den gespeicherten Strom und bezieht zusätzlich Strom aus dem Netz, wenn der Speicher aufgebraucht ist.
Da nur wenig Technik und unterschiedliche Komponenten in den Photovoltaikanlagen verbaut sind, sind diese sehr wartungsarm. Eine jährliche Wartung reicht aus, um eine lange Lebensdauer der hochwertigen Anlagen zu gewährleisten.
Wenn Sie sich für eine Photovoltaikanlage der Stadtwerke Geesthacht entscheiden, übernehmen wir die Planung, Installation, Wartung und Reparatur - Sie müssen sich um nichts kümmern.
Der Wirkungsgrad der Anlage hängt nicht nur von technischen Voraussetzungen, sondern auch von den Umgebungsverhältnissen, Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten und letztlich den Anschaffungs-, Wartungs- und Reparaturkosten ab. Diese und weitere Faktoren setzen wir für Sie gerne in ein stimmiges Verhältnis und finden die für Sie passende Lösung - sprechen Sie uns gerne an.
Wissenswertes zur E-Mobilität
E-Mobilität ist die Kurzform für Elektromobilität und beschreibt die umweltfreundliche Fortbewegung mit Strom.
Als Stadtwerke Geesthacht sorgen wir für den Ausbau umweltfreundlicher Mobilitätslösungen in Geesthacht und der Region. Unser Netzwerk an Ladestationen für Elektroautos ist bereits ansehnlich, den weiteren Ausbau treiben wir stetig voran.
Wir bieten Ihnen innovative und wirtschaftliche Lösungen für Privathaushalte, Gewerbe und den öffentlichen Raum. Von Anlagen in der heimischen Garage bis zu komplexen Lösungen für den öffentlichen Raum realisieren wir Ihre individuelle Ladetechnik.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 (4152) 929-107 oder per E-Mail unter e-mobilitaet@stadtwerke-geesthacht.de.
Sie erhalten von den Stadtwerken Geesthacht eine Ladebox, deren Leistung auf Ihre individuellen Bedürfnisse konfiguriert ist. Je nachdem, ob Sie lieber über Nacht oder tagsüber laden wollen, halten wir für Sie die entsprechende Technik bereit.
Dazu bieten wir Ihnen Ladeleistungen von 3,7kW, 11kW oder 22kW. Egal, ob in Ihrem Carport, in der Garage oder auf einer freien Fläche: Wir können Ihre Ladelösung so optimieren, dass Sie Ihr E-Auto schnell, sicher und bequem aufladen können.
Unsere Ladestationen finden Sie an folgenden Standorten:
In Geesthacht:
- Parkplatz am Rathaus
- Grünhof / Elbparkplatz gegenüber Landhaus Tesperhude
- Parkplatz an der Post
- Parkplatz Freizeitbad
- Parkplatz Bertha-von-Suttner-Schule (Dösselbuschberg)
- Steinstraße 61
- Norderstraße / Parkplatz Haspa
- Norderstraße / Berliner Straße / Parkplatz gegenüber vom ZOB
- Bergedorfer Str. 58 / Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg
- Bergedorfer Str. 65 / hinter dem REWE-Center
- Hugo-Otto-Zimmer Str./ Ecke Silberberg
- Barmbeker Ring
- Parkplatz am Otto-Hahn-Gymnasium, Neuer Krug 5
In Großhansdorf:
- Neuer Postweg in Großhansdorf
- Am Schaapkamp gegenüber vom Markt
Eine Übersicht aller Standorte, an denen Sie mit der Karte der Stadtwerke laden können, finden Sie hier.
Ihre persönliche Ladekarte erhalten Sie bei unserem Kundenservice in Geesthacht, Schwarzenbek, Büchen oder Großhansdorf. Dann können Sie sich auf der Homepage des Herstellers "The New Motion" ganz einfach mit Ihrer Karte registrieren und diese anschließend an den Ladestationen nutzen. Ebenso können Sie sich die Shell Recharge App für Apple und Android herunterladen.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier.
Die Ladedauer hängt einerseits von der Batterieladeleistung Ihres Elektroautos und andererseits auch von der Ladeleistung Ihrer Ladesäule ab. Die beiden Werte sollten idealerweise übereinstimmen, damit eine schnelle und effiziente Ladung erfolgen kann.
Wissenswertes rund um Ihre Baustelle
Bei Arbeiten am oder im Erdreich städtischer und privater Flächen bzw. Grundstücke besteht immer die Gefahr, dass unterirdisch verlegte Versorgungsanlagen beschädigt werden. Das gilt insbesondere bei Aufgrabungen, Pflasterungen, Bohrungen, Baggerarbeiten, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen, Bohrern und Dornen sowie bei Bepflanzungen.
Die Leitungsauskunft zu unseren vorhandenen Versorgungsleitungen und Anlagen erhalten Sie kostenfrei, egal ob für gewerbliche oder private Baumaßnahmen. Für die Bearbeitung der Anfrage werden ca. 14 Tage benötigt. Das bitten wir bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Bei allen Fragen erreichen Sie unser Technikteam telefonisch unter 04152 929-210 und per Mail an team-technik@stadtwerke-geesthacht.de.
Vor einem Hausabriss müssen alle vorhandenen Versorgungsleitungen getrennt werden. Bitte trennen Sie die Leitungen niemals selbstständig. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Nein, eine Leitungstrennung nimmt aus Sicherheitsgründen immer der Netzbetreiber vor. Wenn sie eine Leitungstrennung planen, wenden sie sich bitte unbedingt an uns.
Die Leitungsauskunft zu unseren vorhandenen Versorgungsleitungen und Anlagen erhalten Sie kostenfrei, egal ob für gewerbliche oder private Baumaßnahmen. Für die Bearbeitung der Anfrage werden ca. 14 Tage benötigt. Das bitten wir bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Füllen Sie dazu bitte zunächst den Antrag auf Leitungsauskunft mit Ihren Angaben aus und senden Sie ihn per Post oder per E-Mail an leitungsauskunft@stadtwerke-geesthacht.de. Bei Fragen steht Ihnen unser Technikteam gerne telefonisch unter 04152 929-230 zur Verfügung.
Sie haben die Möglichkeit, sich bei Ihren Stadtwerken Geesthacht Standrohre für Bauwasser und Veranstaltungen auszuleihen.
Zusätzlich zu Ihrem Verbrauch zahlen Sie für das Standrohr inklusive Standrohrzähler 1,64 € zzgl. 7 % MwSt. (1,76 € brutto) pro Tag. Für die Ausleihe ist keine Kaution zu hinterlegen, bitte bringen Sie jedoch aus Haftungsgründen Ihren Personalausweis mit.
Bitte beachten Sie, dass das Leihen von Standrohren nur von Montag bis Freitag zwischen 8 und 11 Uhr in der Mercatorstraße 67 möglich ist. Am besten melden Sie sich vorab telefonisch unter 04152 929-129.
Wissenswertes rund um unser Trinkwasser
Das Trinkwasser aus dem Wasserwerk Richtweg hat einen etwas höheren Härtegrad als das Wasserwerk Krümmel. Beide Wasserwerke befinden sich im mittleren Härtebereich (Härtebereich 2).
Die aktuellen Messewerte der Wasserhärte sowie weitere Analysewerte finden Sie auf unserer Seite Wasser im Abschnitt Trinkwasseranalyse.
Das Wasserwerk Krümmel versorgt unsere Kunden in der Geesthachter Unterstadt sowie den Ortsteil Grünhof-Tesperhude. Das Trinkwasser aus dem Wasserwerk Richtweg fließt in die Geesthachter Oberstadt und die Umlandgemeinden.
Die hohe Qualität unseres Trinkwassers wird durch regelmäßige Analysen kontrolliert. Die aktuellen Messewerte finden Sie im Abschnitt Trinkwasseranalyse auf unserer Seite Wasser im Abschnitt Trinkwasseranalyse.
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Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung
In Deutschland kommt bestes Trinkwasser von besonders hoher Qualität direkt trinkfertig aus dem Hahn. Damit das auch so bleibt, muss das Trinkwasser geschützt werden.
- Generell sollte darauf geachtet werden, Wasser zu sparen. Das heißt duschen statt baden, die Spülstopptaste am WC benutzen oder das Wasser beim Zähneputzen ausstellen.
- Essensreste, Öle, alte Farben, Kosmetik, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Dünger – all das sind Dinge, die nicht in die Toilette, sondern in den Rest- oder Sondermüll gehören.
- Wasch- und Reinigungsmittel bleiben ebenfalls im Wasser und sollten daher besonders sparsam eingesetzt werden.
- Dreckwasser gehört in die Toilette und nicht in den Gully vor der Haustür. Oft sind Gullys nur an die Regenkanalisation angeschlossen und das Wasser gelangt in Flüsse und Bäche.
- Waschmaschinen nur nutzen, wenn diese auch wirklich voll sind – das spart nicht nur Wasser, sondern auch Strom.
PFAS steht für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Es handelt sich um eine Stoffgruppe von organischen Verbindungen, bei denen die Wasserstoffatome entweder teilweise (perfluoriert) oder vollständig (polyfluoriert) mit Fluoratomen ersetzt sind. Es gibt über 4.700 verschiedene Substanzen in dieser Stoffgruppe.
PFAS werden z.B. in Textilien, Papier- und Druckerzeugnisen, Galvaniken, Kälte- und Treibmitteln und Feierlöschschäumen verwendet. Zu den bekanntesten Vertretern zählen PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroktansäure). Die Einzelsubstanzen der PFAS sind nahezu unzerstörbar und sehr mobil. Der Mensch kann PFAS über Lebensmittel oder die Luft aufnehmen.
Im Rahmen wissenschaftlicher Forschungen wurden PFAS-Werte an verschiedenen Stellen in Deutschland nachgewiesen, beispielsweise auch in der Elbe. Eine Übersichtskarte mit Messstellen gibt es in einem Artikel der Tagesschau.
Bisher gibt es jedoch kein offiziell zugelassenes Analyseverfahren, daher gibt es auch noch keine Analysewerte für das Trinkwasser in Geesthacht. Wir können erst dann aktiv werden und unser Trinkwasser analysieren lassen, wenn die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind und technische Leitlinien bezüglich der Analyseverfahren zur Überwachung gemäß Art. 13 Abs. 7 EU-Trinkwasserrichtlinie von der EU-Kommission vorgelegt wurden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- EU-Entwicklungen zu PFAS: https://echa.europa.eu/de/hot-topics/perfluoroalkyl-chemicals-pfas
- Fragen und Antworten zum Thema PFAS des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/faqs/per-undpolyfluorierte-chemikalien-pfas
- Publikation zu PFAS des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkt-1-2020-pfas-gekommen-um-zu-bleiben
Wissenswertes zu Recht & Gesetz
Der Strompreis setzt sich aus dem Energiepreis, also dem Grundpreis und dem Arbeitspreis, also dem verbrauchsabhängigen Preis, zusammen. Hinzu kommen die Stromsteuer (Ökosteuer), die EEG-Umlage, Umsatzsteuer, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, die Offshore-Umlage und die KWK-Umlage. Rund 75% des Strompreises setzen sich demnach aus staatlich festgelegten und regulierten Bestandteilen zusammen. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass wir nur 25% des Strompreises beeinflussen können.
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung handelt es sich um die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in der Regel unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt wird, und Wärme, die zum Beheizen der Haushalte als Fernwärme an die Endverbraucher weitergeleitet wird. Anders als bei der herkömmlichen Stromerzeugung wird der eingesetzte Brennstoff hier effizienter und auch sparsamer verwendet. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt eine umlagefinanzierte Förderung für die gemeinsame und besonders effiziente Erzeugung von Strom und Wärme.
Energieversorger zahlen an Kommunen eine Abgabe dafür, dass sie auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen verlegen und diese auch nutzen dürfen, um Endverbraucher mit Energie, Wasser und Internet zu versorgen.
Jeder Energielieferant kann theoretisch jeden Kunden in ganz Deutschland versorgen. In der eigenen Region geschieht dies zumeist über die eigenen Netze. Versorgt ein Unternehmen jedoch einen Kunden in einem anderen Netzgebiet, zahlt es dem jeweiligen Netzbetreiber ein sogenanntes Netznutzungsentgelt.
Die Offshore-Umlage besteht seit Anfang 2013 und ist auf alle Endverbraucher verteilt. Mit den Einnahmen aus der Umlage werden mögliche Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
Die Ökosteuer gilt seit April 1999 und dient dazu, umweltschädliches Verhalten in den Bereichen Energie und Verkehr zu sanktionieren. Sie soll steuerliche Anreize zu Energiesparen schaffen, zum einen durch die Erhöhung der Mengensteuern auf den Energieverbrauch und zum anderen durch Vergünstigungen für effizientere Technologien.
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass Strom aus Erneuerbaren Energien abgenommen und zu einem bestimmten Preis vergütet werden muss. Da die Börsenstrompreise meist aber unter dem Betrag liegen, der den Solaranlagenbetreibern versprochen wurde, wird die Differenz zwischen Börsenstrompreis und Einspeisevergütung mittels EEG-Umlage ausgeglichen.
Es gibt drei verschiedene Gasumlagen: Die Gasbeschaffungsumlage, die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage. Die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage werden zum 1. Oktober 2022 neu eingeführt.
Die neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage ersetzt Importeuren von Erdgas aus Russland 90 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung. Die von ihnen angemeldeten Mehrkosten werden von Wirtschaftsprüfern testiert und deren Richtigkeit von der Bundesnetzagentur überwacht. Importeure von Gas aus anderen Quellen profitieren nicht von der Gasbeschaffungsumlage. Mit der Gasbeschaffungsumlage werden sämtliche Verbraucher einheitlich belastet, unabhängig von der Herkunft ihres Gases.
Die neu eingeführte Gasspeicherumlage ersetzt dem deutschen Unternehmen Trading Hub Europe GmbH (THE) die Kosten, die ihm zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland entstehen. Dazu zählt insbesondere der Gaseinkauf, mit dem die deutschen Gasspeicher im ersten Schritt bis zum 1. November 2022 zu 95 Prozent gefüllt werden sollen. Die THE GmbH ist für die gesamte Gasmarkt-Organisation in Deutschland zuständig.