FAQ - Wissenswertes
24-Stunden-Lieferantenwechsel (Ein-und Auszüge)
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen Neuen übertragen. An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig 2 Wochen im Voraus gemeldet werden. Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Wichtig zu wissen: bestehende Kündigungsfristen bleiben dabei weiter gültig.
✅ Kundennummer (bei Auszug)
✅ Adresse der Verbrauchsstelle
✅ Name des Vertragspartners
✅ Geburtsdatum des Vertragspartners
✅ Ein- oder Auszugsdatum
✅ Mietvertrag (bei Einzug)
✅ Zählernummer -> Die Zählerstände können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln
✅ Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.
Die MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern – diese finden Sie auf Ihrer jährlichen Verbrauchsabrechnung.
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
Ablesung und Jahresverbrauchsabrechnung
Die EEG-Umlage wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft.
Was ist die EEG-Umlage?
Betreiber von EEG-Anlagen, die ihren Strom nach den Vorgaben des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) beispielsweise aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie oder Biomasse produzieren und in das Stromnetz einspeisen, erhalten eine festgelegte Einspeisevergütung. Der von ihnen eingespeiste Strom wird anschließend an der Strombörse weiterverkauft. Die Differenz zwischen dem am Markt gültigen Strompreis und der vorab festgelegten Einspeisevergütung wird dann durch die Einnahmen der EEG-Umlage ausgeglichen.
Abschlag
Als Abschlag werden die regelmäßigen, monatlichen Zahlungen an den Lieferanten bezeichnet. Dieser Abschlag errechnet sich aus den aktuellen Preisen und Ihrem voraussichtlichem Jahresverbrauch. Die Abschlagszahlung erfolgt bei den Stadtwerken Geesthacht in der Regel 11x im Jahr - von Februar bis Dezember. Die Differenz aus den geleisteten Abschlagszahlungen und den tatsächlich angefallenen Kosten wird mit der Jahresabrechnung als Guthaben erstattet oder als Nachzahlung in Rechnung gestellt.
Abschaltbare Lasten Umlage
Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden Vergütungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an Anbieter von sogenannter "Abschaltleistung" ausgeglichen. Anbieter von Abschaltleistung sind z.B. Industriebetriebe, die für einen vereinbarten Zeitraum oder auch kurzfristig auf die Lieferung von Strom verzichten können, wenn im Stromnetz gerade nicht genügend Strom vorhanden ist. Die Übertragungsnetzbetreiber gleichen ihre Zahlungen untereinander aus und legen den Betrag auf alle Letztverbraucher um. Ziel ist eine bessere Netzstabilität und damit eine höhere Versorgungssicherheit.
Bilanzierungsumlage
Marktgebietsverantwortliche sind verpflichtet, Kosten und Erlöse für Regel- und Ausgleichsenergie auf separaten Umlagekonten - getrennt nach SLP- und RLM-Entnahmestellen - zu verbuchen. Für diese Tätigkeit wird die Umlage erhoben. (GaBi Gas)
Brennwert
Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie frei wird, wenn man einen Kubikmeter Erdgas im Normvolumen verbrennt. Er gibt die Kilowattstunden pro Kubikmeter Erdgas an und ist somit der Umrechnungsfaktor von Kubikmeter auf kWh.
Bruttobetrag
Der Bruttobetrag ist der Gesamtbetrag einer Rechnung inklusive der Umsatzsteuer.
CO2 Preis
Der CO2 Preis wird im Brennstoffemissionshandelsgesetz zum Schutz des Klimas behandelt. Er beschreibt die einheitlich festgelegte Kosten, die für die Emissionen von Kohlenstoffdioxid gezahlt werden müssen. Beispielsweise Gaslieferanten sind deshalb verpflichtet, kostenpflichtige Emissionszertifikaten zu erwerben. (BEHG)
EEG Umlage
Die EEG-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. (EEG)
Energiesteuer
Die Energiesteuer ergibt sich aus §2 des Energiesteuergesetzes und wird verbrauchsabhängig bemessen. Mit ihr werden Kraft- und Heizstoffe wie beispielsweise Edgas besteuert. (EnergieStG)
Faktor
Gelegentlich sind Stromzähler in Verwendung, bei denen der Strom bzw. die Spannung mittels eines Faktors (dem sogenannten „Wandlerfaktor“) auf eine besser messbare Größe reduziert wurde. Mit diesem Wandlerfaktor müssen die Verbrauchswerte bei der Abrechnung wieder multipliziert werden. In der Regel beträgt der Faktor jedoch „eins“ und hat damit keine Auswirkungen.
Grundpreis
Mit dem Grundpreis werden die verbrauchsunabhängigen Aufwendungen umgelegt. Die Berechnung erfolgt pro Tag auf Basis einer Jahrespauschale.
Jahresverbrauchsabrechnung
Einmal im Jahr stellen die Stadtwerke Geesthacht Ihre geleisteten Zahlungen (Abschläge) und Ihren tatsächlichen Verbrauch gegenüber. Haben Sie im Voraus durch die Abschläge mehr gezahlt als Sie verbraucht haben, erstatten wir Ihnen ein Guthaben. Haben sie andersherum vorab weniger bezahlt als Sie verbraucht haben, bitten wir Sie um die Nachzahlung der Differenz.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe beschreibt den Betrag, der für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen an die Kommune gezahlt wird. (KAV)
kWh
Die Kilowattstunde ist eine Einheit in der Strom-, Gas- und Wärmeverbräuche abgerechnet werden. Sie gibt die Höhe des Verbrauchs an.
KWK Umlage
Diese Umlage fördert die ressourcenschonende, zeitgleicher Erzeugung von Strom und Wärme. Die entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. (KWKG)
Leistungspreis (Wärme)
Der Leistungspreis ist das von der abgenommenen Wärmemenge unabhängige Entgelt für die an der Übergabestelle von den Stadtwerken Geesthacht bereitgestellte Leistung. Er richtet sich nach dem vereinbarten Anschlusswert des zu versorgenden Grundstückes oder Gebäudes.
Lieferanschrift
Die Lieferanschrift gibt an, wohin die Energie- und Wasserlieferung erfolgt. Ausschlaggebend ist, wo der Zähler verbaut ist. Diese Angabe kann zur tatsächlichen Adresse des Verbrauchers abweichen.
m³
m³ ist die Einheit, in der Gas- und Wasserverbräuche vom Zähler gemessen werden.
Marktlokation (Malo)
Die Marktlokation beschreibt den Ort, an dem Energie entweder erzeugt oder verbraucht wird. Sie dient der eindeutigen Identifizierung.
Messstellenbetreiber (MSB)
Der Messstellenbetreiber (Abk. MSB) stellt Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung sicher. Die auf der Rechnung angedruckte Codenummer gibt an, welchem Messstellenbetreiber sie zugeordnet sind.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb wird als Teil des Grundpreises in Rechnung gestellt. Er spiegelt die Kosten für den Betrieb des Zählers wieder. Im Regelfall erfolgt die Rechnungsstellung vom Lieferanten gegenüber dem Endkunden. (MsbG)
MWh
Die Megawattstunde ist die Einheit, in der Wärmeverbräuche gemessen werden. Sie gibt die Höhe des Verbrauchs an.
Nachtstrom (NT)
Nachtstrom beschreibt elektrische Energie, die bei Nacht geliefert wird (1.10.-31.3. 21-7 Uhr/1.4.-30.9. 20-7 Uhr). Dies setzt technisch voraus, dass der Nachtstromverbrauch über einen Zweitarifstromzähler erfasst wird.
Nettobetrag
Der Nettobetrag ist der reine Betrag einer in Rechnung gestellten Dienstleistung excl. Umsatzsteuer.
Netzbetreiber (NB)
Der Netzbetreiber ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes verantwortlich. Die auf der Rechnung angedruckte Codenummer gibt an, welchem Netzbetreiber sie zugeordnet sind.
Netzentgelt
Netzentgelte sind Kosten für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Auch bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben. (StromNEV/GasNEV)
NEV Umlage (§19)
Diese Umlage finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der StromNetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore Umlage (§17)
Diese Umlage sichert die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. (ENWG)
Produkt
Das Produkt betitelt den von Ihnen gewählten Vertrag. Das Produkt kann unter Einhaltung der entsprechenden AGB gewechselt werden. Sollten Sie für Strom und Gas keinen Sondervertrag abgeschlossen haben, befinden Sie sich automatisch in der Grundversorgung.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ergibt sich aus § 3 des Stromsteuergesetzes und wird verbrauchsabhängig bemessen. (StromStG)
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) wird auf Waren und Dienstleistungen erhoben und vom Einnehmenden an das Finanzamt abgeführt. Sie ist eine zentrale Einnahmequelle des Staates. (UStG)
Verbrauchspreis/Arbeitspreis
Mit dem Verbrauchspreis (häufig auch Arbeitspreis) werden die Kosten für den Verbrauch pro kWh/m³ bezeichnet.
Zähler
Der Zähler ist das Messgerät für den Verbrauch von Elektrizität oder Gas.
Zählwerk
Das Zählwerk ist Bestandteil des Zählers. Ein Zähler kann mehre Zählwerke haben. Sie geben z.B. an, in welcher Zeit Energie bezogen wird (Tag oder Nacht).
Zustandszahl
Mit der Zustandszahl wird die im Betriebszustand gemessene Erdgasmenge (abhängig von Druck und Temperatur) in den Normzustand umgerechnet. Als Normzustand bezeichnet man das Volumen eines Gases bei der Temperatur von Null Grad Celsius und einem Druck von 1.013,25 mbar.
Zum Ende des Jahres finden die Zählerstandsablesungen und damit die Erfassung Ihrer Verbrauchsdaten statt. Anschließend erstellen wir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, die wir immer Ende Januar des Folgejahres versenden.
Ihre Abschlagszahlungen errechnen wir aus Ihrem Vorjahresverbrauch. Liegen uns dazu noch keine Angaben vor, schätzen wir den Jahresverbrauch und ermitteln daraus den zu zahlenden Abschlag.
Der erste Abschlag ist im Februar und der letzte Abschlag im Dezember fällig. Die während des Abrechnungsjahres geleisteten Abschlagszahlungen werden auf die ermittelte Jahresverbrauchsabrechnung angerechnet. Haben Sie mehr gezahlt als Sie verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift. Sollten Sie mehr verbraucht als über die Abschläge gezahlt haben, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Gerne besprechen wir mit Ihnen auch die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Wie rechne ich von MWh auf kWh um?
Der Umrechnungsfaktor von MWh auf kWh beträgt 1000. Beispiel: 6 MWh x 1000 = 6000 kWh
Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis wird für die tatsächlich verbrauchte Energie erhoben. Sie können diesen Wert auf Ihrem Wärmemengenzähler ablesen.
Was ist der Messpreis?
Für einige Anlagen fällt ein jährlicher Messpreis für den Betrieb der Messeinrichtung an.
Was ist der Leistungspreis?
Der Leistungspreis wird für die anteilige Nutzung des Wärmenetzes und aller vorgelagerten Anlagen erhoben.
Wie wird mein Leistungspreis berechnet?
Ihr Heizungsbauer bzw. -planer legt die Anschlussleistung Ihres Gebäudes fest. Dieser Wert wird mit dem geltenden Leistungspreis multipliziert und dann einmal im Jahr abgerechnet.
Woher kenne ich die Anschlussleistung?
Für die Berechnung der Anschlussleistung werden die m² des Gebäudes mit dem Wärmebedarf pro m² multipliziert. Dieser Wert wird anschließend durch die Vollbenutzungsstunden geteilt.
Wie werden die Vollbenutzungsstunden ermittelt?
Ist die Heizungsanlage zu 100 % ausgelastet, sprechen wir von Vollnutzung. Die Anzahl der ausgewiesenen Vollbenutzungsstunden hängt von der Gebäudequalität (z.B. Altbau oder Neubau) und der Gebäudenutzung (Privathaushalt oder Gewerbe) ab.
Wie wird der Abschlag bestimmt?
Die Höhe Ihres Abschlags basiert auf Ihrem Vorjahresverbrauch. Die Gesamtkosten werden auf 11 gleiche Abschläge aufgeteilt, die Sie in den Monaten Februar bis Dezember zahlen.
Ihre Gesamtkosten setzen sich aus allen genannten Preisbestandsteilen zusammen, die Sie auf Ihrem Preisblatt finden.
Gesamtkosten= Arbeitspreis x Verbrauch + Leistungspreis x Anschlussleistung + Messpreis
Abschlag = Gesamtkosten / 11
Wie wird der Abschlag bestimmt, wenn noch keine Vorjahresverbräuche vorliegen?
In diesem Fall berechnet unser Technikteam Ihren Abschlag auf Basis der Verbrauchsprognose beim Einbau Ihres Wärmemengenzählers.
Wie lese ich meinen Zähler ab?
Ausgangszustand (Display-Anzeige): Keine Anzeige
Aktion: Rote Taste 1 x kurz drücken
Display-Anzeige: Wert der Wärmemenge in MWh notieren (Zahlen im Rahmen sind Nachkommastellen)
Wie kann ich meinen Wärmeverbrauch reduzieren?
Wenn Sie Ihren Wärmeverbrauch reduzieren möchten, empfehlen sich die Optimierung der Heizungstechnik sowie die Dämmung des Gebäudes.
Falls der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung angebracht ist, finden Sie ihn normalerweise im Treppenhaus oder im Keller. Ist das nicht der Fall, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
Ihre Zählernummer befindet sich in der Regel direkt am Strom-, Gas- oder Wasserzähler selbst.
Außerdem finden Sie Ihre Zählernummer auf allen Rechnungen, die Sie von den Stadtwerken Geesthacht erhalten. Sie stehen auf den Seiten Strom, Gas und Wasser jeweils direkt oben im Bereich "Vertragsdaten".
In den meisten Haushalten und Betrieben gibt es einen Ein-Tarif-Zähler. Haben Sie einen schwarzen Ferraris-Stromzähler, dann lesen Sie einfach den vollständigen Zählerstand ohne Nachkommastellen ab.
Besitzt Ihr Zähler bereits ein digitales Display, achten Sie darauf, dass vorne im Display die sog. OBIS Kennzahl 1.8.0 steht. Ist dies nicht der Fall, betätigen Sie einfach den Taster auf Ihrem Zähler, sofern einer vorhanden ist. Dies kann je nach Zählertyp variieren. Alternativ können Sie auch einen Moment warten, denn die Anzeige rolliert automatisch.
Bei einem Gaszähler lesen Sie Ihren Zählerstand ganz einfach ohne die Nachkommastellen (rote markierte Zahlen) vom rollierenden Zählwerk ab.
In der Regel befindet sich Ihr Wasserzähler im Keller Ihres Hauses, meistens auf „Kniehöhe“. In manchen Fällen kann sich der Zähler aber auch in der Wohnung befinden (z.B. in der Küche oder im Badezimmer).
Bei Mehrfamilienhäusern ist nur der Hauptwasserzähler für die Stadtwerke relevant. Zwischenzähler werden durch die Vermieter bzw. Hausverwaltungen abgelesen und abgerechnet.
Für die Verbrauchsabrechnung benötigen wir Ihre Angabe in Kubikmeter inklusive der ersten drei Stellen nach dem Komma.
In der Regel befindet sich Ihr Wärmemengenzähler im Keller Ihres Hauses im Hausanschlussraum oder im Heizungsraum.
Ausgangszustand (Display-Anzeige): Keine Anzeige
Aktion: Rote Taste 1 x kurz drücken
Display-Anzeige: Wert der Wärmemenge in MWh notieren (Zahlen im Rahmen sind Nachkommastellen)
Im Zuge der Jahresablesung kommt kein Ableser mehr zu Ihnen nach Hause, stattdessen lesen Sie ganz bequem selbst ab. Sie können uns Ihren Zählerstand einfach über das Kundenportal, per Smartphone und QR-Code oder über die Ablesekarte in Ihrem persönlichen Anschreiben mitteilen.
Die Kunden, deren E-Mail-Adresse wir bereits bekommen haben, erhalten schon Mitte November eine Mail mit der Bitte zur Selbstablesung. Das geht nicht nur schneller, sondern spart auch Papier. Wenn Sie bei der nächsten Ablesung ebenfalls vorab per Mail informiert werden möchten, nennen Sie uns einfach Ihre aktuelle E-Mail-Adresse.
Unsere Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite Kontakt.